Sa. Apr 20th, 2024
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1091

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Freitag eine Klage eines rechtsextremen Versammlungsanmelders gegen einen Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei im Eilverfahren abgewiesen.

Der Anmelder hat daraufhin am Nachmittag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das OVG Münster hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in vollem Umfang bestätigt. Damit ist der Auflagenbescheid der Polizei bestandskräftig.

Es ist den Teilnehmern der Kundgebung untersagt, u. a. Parolen wie “Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez” oder “Nationalen Sozialismus erkämpfen …” und gleichbedeutende Umgehungsformulierungen zu skandieren oder auf Bannern zu zeigen.

Polizeipräsident Gregor Lange zeigte sich erfreut über die Bestätigung der Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei durch das OVG Münster: “Wir setzen Recht und Ordnung mit Null Toleranz gegenüber rechtsextremistischem Hass und verfassungsfeindlicher Hetze durch.”

Siehe auch:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4381082

und

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4380585

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