Fr. Mrz 29th, 2024

Vorsorge ist besser als Sorgen im Nachhinein. Dies gilt in allen Bereichen des Lebens. Besonders heikel wird es, wenn es um die eigene Person und die eigenen Wünsche und Bedürfnisse geht. Viele leben den Alltag und machen sich um ganz wesentliche Aspekte des Lebens keine Gedanken. Doch leider ist es so, dass jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Das kann manchmal schneller passieren als man denkt. In diesem Falle müssen andere Menschen, wie Angehörige oder der Lebens- oder Ehepartner ganz essentielle Entscheidungen treffen und Ihre Angelegenheiten für Sie regeln.

Auch wenn man niemandem solch eine Situation wünscht, gut beraten ist derjenige, der auf so etwas vorbereitet ist und schon im Vorfeld eine Patientenverfügung erstellt hat. Denn egal ob ein Unfall, eine schwere Krankheit oder das fortgeschrittene Alter, jeden kann eine solche Situation ereilen.

Geregelt ist die Definition einer Patientenverfügung in §1901a Abs. 1 Satz 1 des BGB. Dort heißt es: „Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung),[…]“

In Kurzform bedeutet dies also, dass man bereits im gesunden Zustand verfügen kann, welche Entscheidungen bezüglich der eigenen Gesundheit und der Behandlungsmethoden getroffenen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist dieser Entscheidungen zu treffen. Dies gibt einem nicht nur selbst die Sicherheit, dass in einem solchen Falle dem eigenen Interesse entsprechend gehandelt wird. Es entlastet auch die jeweiligen Angehörigen, die sonst diese Entscheidung treffen müssten und vielleicht gar nicht genau wissen, welche Entscheidung Ihrem Interesse entsprechen würde.

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Ilija Sekulov
FlipBuilder

ile_sekulov@hotmail.com

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