Do. Mrz 28th, 2024

Wie jedes Jahr im Herbst hat die Bundesregierung auch in diesem Jahr wieder die Versicherungspflichtgrenze für die Sozialversicherung angepasst. Es war zu erwarten, dass die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung angehoben werden würde. Damit wird es für gesetzlich Versicherte in Zukunft noch schwerer, sich privat versichern zu lassen. Die neue Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung beträgt im kommenden Jahr 57.600 Euro brutto jährlich. Sie steigt damit um 1.350 Euro pro Jahr an. Die neue Grenze hat Auswirkungen für Arbeitnehmer, deren Einkommen sich im Grenzbereich befindet. Wer dagegen ein Einkommen deutlich oberhalb der Versicherungspflichtgrenze bezieht, bleibt von den Neuerungen unberührt. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen um in die PKV einzutreten, erfährt man auf https://www.private-krankenversicherungen.net/voraussetzungen-fuer-den-eintritt-in-die-pkv/

Arbeitnehmer sollten neue Grenzen beachten
Als Arbeitnehmer muss man nun jeden Monat 4.800 Euro und damit 112,50 Euro monatlich mehr verdienen als 2016, um sich privat krankenversichern zu lassen. Wenn man als Arbeitnehmer ein Einkommen bezieht, dass nur knapp oberhalb des geltenden Grenzwerts liegt und wird für das Jahr 2017 keine Gehaltserhöhung gewährt, damit man die neue Versicherungspflichtgrenze überschreitet, gilt wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Allerdings hat der Gesetzgeber für diesen Fall eine Erleichterung geschaffen. Sofern die Rückkehr in die GKV nur gilt, weil das Einkommen unter die neue Versicherungspflichtgrenze fällt, kann man sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu ist bis zu drei Monate nach dem Beginn der neuen Versicherungspflicht ein Antrag auf Befreiung bei der GKV einzureichen. Bis Ende März 2017 muss also ein Antrag gestellt sein, um sich als Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht in der GKV zu befreien.

Ermäßigte Entgeltgrenze für Bestandsfälle
Wer seit 2002 in der privaten Krankenversicherung Mitglied ist, fällt unter die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie wird ebenfalls angehoben und beträgt nun 52.200 Euro im Jahr. Damit gilt für langjährige PKV-Versicherte eine deutlich geringere Versicherungspflichtgrenze. Dessen ungeachtet sollten Bestandsfälle die neuen Zahlen im Auge behalten. Wenn sich das Einkommen nicht entwickelt und wenn man deshalb unter die neue Versicherungspflichtgrenze fällt, kann dadurch eine erneute Versicherungspflicht greifen, selbst wenn man seit vielen Jahren privat versichert war.

Bei Überschreiten ist ein Wechsel möglich
Als Arbeitnehmer muss man wissen, dass der Wechsel in die privaten Krankenversicherung möglich ist, wenn das Einkommen für das Jahr 2016 die aktuelle Entgeltgrenze 2016 übersteigt und wenn die neue Entgeltgrenze für das Jahr 2017 aller Voraussicht nach überschritten wird. Letztlich sind alle neuen Grenzen für Arbeitnehmer nicht relevant, wenn ihr Einkommen deutlich über oder unter diesen Werten liegt. Doch gerade bei Grenzfällen ist es wichtig, wenn die Einkünfte sich im Bereich der neuen Versicherungspflichtgrenze bewegen. Schon geringe Anpassungen der Werte können dann gravierende Auswirkungen für die Versicherungspflicht haben. Allerdings sind nur Arbeitnehmer von der Regelung betroffen, denn Selbständige und Beamte müssen bei der Wahl ihres Versicherungssystems natürlich keine Versicherungspflichtgrenze beachten. Zum jährlichen Entgelt gehören neben dem monatlichen Einkommen auch das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld und regelmäßig gezahlte Zuschläge. Wer über den Wechsel in die PKV nachdenkt und Einkünfte bezieht, die sich im Grenzbereich bewegen, sollte sich sehr gut überlegen, ob die PKV wirklich die bessere Alternative ist, denn weitere Anhebungen sind angesichts der guten Konjunktur in den nächsten Jahren wohl wahrscheinlich.

Mario Müller
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Daniel Setzke

Von MKLB

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