Do. Mrz 28th, 2024

Das Bundesarbeitsgericht hat eine sehr wichtige Grundlagenentscheidung zu Fragen rund um die Arbeitszeit getroffen (Urteil vom 17. Oktober 2018 – 5 AZR 553/17).

In dem konkreten Fall ging es um einen Mitarbeiter der bei einem Langstreckenflug die vollständige Reisezeit als Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht.Nach der Presseentscheidung des BAG, beabsichtigt dieses die vollständige Zeit die eine berufliche Reise zu und von dem Ziel benötigt als Arbeitszeit zu betrachten. Diese Arbeitszeit ist vollständig zu vergüten. Damit könnten Reisezeitregelungen mit fixen Sätzen und pauschale Vergütungen der Vergangenheit angehören. Für Arbeitgeber könnten solche längeren Reisen zukünftig teuer werden. Darüber hinaus stellt sich noch ein ganz anderes Problem. Wenn die Reisezeit mehr als 10 Stunden beträgt, könnte dies als Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gewertet werden. Der Fall wirft sehr viele Rechtsfragen auf. Sobald das Urteil veröffentlicht wird werden wir sie weiter über die Einzelheiten informieren.

Robert C. Mudter
Die Kanzlei Mudter & Collegen ist eine renommierte Spezialkanzlei für Arbeitsrecht. Deutschlandweit werden Führungskräfte, Manager und Arbeitgeber vertreten.

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