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Hamburg (30. Oktober 2018) – Seit Juni letzten Jahres ist die neue Düngeverordnung in Deutschland in Kraft. Was die Umwelt schonen soll, bringt indes für Landwirte aber auch Gärtner und Winzer eine Reihe von Veränderungen mit sich. Und diese sind teils mit immensen Kosten verbunden. Kosten, die manch einen landwirtschaftlichen Betrieb sogar um seine Existenz fürchten lassen. Der Grund: “Um die hohen Ansprüche an Grenz- und Richtwerte bei der Dünger- und Gülle-Ausbringung einzuhalten, sind neue teure Maschinen notwendig”, weiß Udo F. Mann, Finanzexperte und Geschäftsführer der FML Leasinggesellschaft aus Hamburg. Hinzu kommt, dass die neue Verordnung den Betrieben auch saisonale Vorschriften macht. Das heißt, die Periode, in der gedüngt werden darf, verkürzt sich drastisch. Die Folge: Lagerkapazitäten müssen erweitert werden. Wenn dies aus technischen oder finanziellen Gründen nicht machbar ist, müssen Gülle und Mist zu anderen Lagern transportiert werden. Daraus ergeben sich zusätzliche Transportkosten. “In jedem Falle entstehen den landwirtschaftlichen Betrieben enorme Einschränkungen verbunden mit hohen finanziellen Investitionen, die bewältigt werden müssen”, erklärt Mann.

Die Herausforderung: Vorschriften und Grenzwerte einhalten und die Profitabilität sicherstellen

Landwirtschaftliche Betriebe müssen hierzulande seit letztem Jahr für Kompost und Festmist eine einmonatige Lagerkapazität nachweisen können. Ab Januar 2020 ist sogar eine mindestens zweimonatige Lagerkapazität Pflicht. “Das heißt, Betriebe, die nicht über genügend Lagerkapazitäten verfügen, müssen für mehr Lagerkapazitäten sorgen, sprich neue Becken kaufen oder ihren Mist/ihre Gülle zu einem anderen Lager transportieren (lassen). Das kostet schnell mehrere zehntausend Euro im Jahr”, rechnet Mann vor.

Aber mit neuen Lagern alleine ist es nicht getan. Denn: Auch für die Ausbringung auf den Feldern werden die Richtwerte strenger und es gibt massive Beschränkungen. Wer die Regeln nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen. Nach neuer Düngeverordnung können Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 150.000 Euro geahndet werden.

Die Lösung: Notwendige Investitionen clever finanzieren und Liquidität des Betriebs schonen!

Da es sich um Investitionen handelt, um die viele landwirtschaftliche Betriebe nicht umhinkommen, stellt sich die Frage: Welches ist die beste Finanzierungsmethode? Einer, der sich mit der Finanzierung von landwirtschaftlichen Maschinen auskennt, ist Gerhard Mybes, selbstständiger Finanzierungsexperte und Berater. Gerhard Mybes ist Partner der FML Leasinggesellschaft und blickt auf mehr als 25 Jahre Erfahrung in puncto Leasing und Finanzierung in der Landwirtschaft zurück. Sein Rat hier: Leasing statt Kreditfinanzierung.

Der Vorteil gegenüber einer Kreditfinanzierung über die Haus- oder Herstellerbank: Unabhängige Leasinggesellschaften wie die FML Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG, können individueller beraten und hersteller- und händlerneutrale Angebote abgeben, was klare Vorteile auch in der Preistransparenz ergibt. Denn, in der Regel steht bei neuen Lagerbecken oder neuer Ausbringungstechnik der Nutzungsgedanke im Fokus und nicht der Eigentumsgedanke. Das heißt, Leasing ist für all jene Landwirte interessant, die Maschinen/Becken primär nutzen wollen und nicht an den Erwerb denken. Der wesentliche Vorteil eines Maschinen-Leasings ist: die Leasinggesellschaft stellt das Objekt zur Nutzung zur Verfügung (Gebrauchsüberlassung) und der Kunde amortisiert das Investment gegenüber der Leasinggesellschaft (Finanzierungsfunktion). “Darüber hinaus schont das Leasing die Liquidität und kann auch steuerlich sehr interessant sein, denn: Die Leasingraten sind meist als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar”, weiß Gerhard Mybes.

Steuern sparen und die eigene Liquidität schonen: Konkrete Leasing-Vorteile für Landwirte.

Bei einer mobilen Verschlauchungsanlage zur Gülle-Ausbringung kommen schnell sechsstellige Summen zusammen. Denn: Nur ein paar Teile neu anzuschaffen lohnt oft nicht. Oft müssen neben Schläuchen und Haspeln auch neue Generatoren angeschafft werden. Bei einem Investitionsvolumen von rund 212.000 Euro liegt der Vorteil von Leasing auf der Hand: Der Landwirt zahlt nur 10 Prozent des Investitionsvolumens als einmalige Sonderzahlung an und least die Anlage z.B. für 84 Monate für 1.822 Euro im Monat. Am Ende der Laufzeit kann er die Anlage dann zu einem marktüblichen Restwert erwerben oder sich für eine neue, modernere entscheiden.

Der Vorteil: Im Gegensatz zur Kreditfinanzierung bleibt beim Leasing der Leasinggeber, also die Leasinggesellschaft, wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes. Er überlässt das Leasingobjekt dem Leasingnehmer, sprich dem Landwirt, für die Dauer des Vertrages zu festen monatlichen Leasingraten. “Der Landwirt, bezahlt die Raten für das Investitionsgut, egal ob Güllebecken oder Ausbringungsanlage aus seinem erwirtschafteten Umsatz. “Über dieses Pay as you earn-Prinzip finanziert sich die Investition quasi von selbst, weil sie über die laufenden Einnahmen abbezahlt wird”, erklärt Gerhard Mybes. Zudem wird die Liquidität geschont und es können saisonale Raten vereinbart werden. Leasing ist für den Investor bilanzneutral, da das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert wird, d.h. es taucht nicht in der Bilanz des Landwirtes auf. Und: Die Leasingraten sind in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar!

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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