Fr. Apr 19th, 2024

Steuerschätzungen durch das Finanzamt können für die Steuerpflichtigen teuer werden. Allerdings müssen sich die Hinzuschätzungen an realistischen Grundlagen orientieren.

Bei Betriebsprüfungen sollten Unternehmen darauf achten, dass sie im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht den Finanzbehörden alle steuerrelevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall kann es zu bösen Überraschungen kommen. Dann ist die Finanzbehörde zu Hinzuschätzungen berechtigt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com . Allerdings sollte dann eine Bewertung erfolgen, ob die Steuerschätzung in dem Maß zulässig ist.

Eine Steuerschätzung muss auf realistischen Grundlagen basieren. Das heißt, dass die Finanzbehörde nicht “ins Blaue” hinein schätzen darf und dabei völlig unrealistische Zahlen zu Grunde legt. Dann können die Hinzuschätzungen unberechtigt und fehlerhaft sein, so dass rechtliche Mittel dagegen eingelegt werden können.

Damit es nicht zu Steuerschätzungen kommt, sollten Unternehmen neben einer ordnungsgemäßen Buchführung auch auf eine korrekte Verfahrensdokumentation im Rahmen der GoBD achten. Eine lückenhafte Dokumentation oder andere Formfehler werden immer wieder zum Anlass für eine Hinzuschätzung genommen.

Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Michael Rainer
MTR Rechtsanwälte

info@mtrlegal.com

https://www.mtrlegal.com

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar