Mi. Apr 24th, 2024

Schönheitsreparaturen an der Immobilie sind eine gute Maßnahme, um den Wert des Objekts zu steigern. Wann es sich um offiziell eine Schönheitsreparatur handelt, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Magdeburg, 07.02.2020. „Als Schönheitsreparaturen gelten ‚alle malermäßigen Arbeiten, die erforderlich sind, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu versetzen‘“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf den Deutschen Mieterschutzbund (DMB). „Unter Schönheitsreparaturen fallen vor allem streichen und tapezieren. Dies ist vor allem notwendig, wenn die Wandfarbe nach Jahren vergilbt ist.“

Seitens des Bundesgerichtshof (BGH) heißt es, dass das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (Az.: VIII ZR 210/08) zu Schönheitsreparaturen an der Immobilie zählen. Dies kann auch für zu verschließende Dübellöcher gelten (Az.: VIII ZR 10/92).

„Wiederum zählt es nicht zu den Schönheitsreparaturen, Fenster und Türen von außen zu streiche. Auch das Abschleifen, Grundieren und Lackieren von Wandschränken oder Holzböden zählt nicht dazu. Für eine Abnutzung im Normalbereich haften Mieter nicht. Per Gesetz sind Mieter nicht verpflichtet, Schönheitsreparaturen an der Immobilie vorzunehmen, dafür ist der Vermieter zuständig“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg weiter.

Doch vor allem in älteren Mietverträgen kann es zu Unklarheiten kommen, da einige Vorschriften hier nicht mehr zulässig sind. Laut aktueller BGH-Rechtsprechung muss die Immobilie zum Zeitpunkt des Einzugs vollständig renoviert sein. „Dabei geht es nicht um kleine Details in der Immobilie, wo Reparaturbedarf besteht, sondern darum, dass der Großteil renoviert ist. Anders verhält es sich dann, wenn Mieter in eine nicht renovierte Immobilie ziehen, aber dafür entschädigt werden. In jedem Fall ist ein Übernahmeprotokoll wichtig, um auch noch nach Jahren nachvollziehen zu können, in welchem Zustand der Mieter seine Immobilie übernommen hat. Dabei helfen Fotos, Dokumente und Zeugen“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.

Enrico Selig
MCM Investor Management AG

enrico.selig@mcm-investor.de

http://www.mcm-investor.de

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