Do. Mrz 28th, 2024

Für eine mangelhafte Sanierung muss eine Wohnungseigentümerin haften. Zuvor hatte sie die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf Schadensersatz verklagt – ohne Erfolg

Magdeburg, 21.03.2019. In dieser Woche beschäftigen sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg mit dem Fall einer Wohnungseigentümerin, welche die WEG wegen einer mangelhaften Sanierung verklagt hat. Die Eigentümerin hatte ihre Immobilie, die sich im Souterrain befindet, durch eine Zwangsversteigerung erworben. „Aufgrund einer schadhaften Abdichtung drang Feuchtigkeit in die Immobilie ein, weshalb sich die Eigentümer im Dezember 2008 für eine Sanierung entschieden“, erklärt die MCM Investor den Fall. Nach erneuter Beschlussfassung im November 2009 fanden die Sanierungsarbeiten statt. Während der Abnahme im September 2011 traten Mängel auf, unter anderem feuchte Stellen und fehlerhaft verlegter Parkett.

Dies veranlasste die Eigentümerin dazu, von der Gemeinschaft einen Schadensersatz in Höhe von 60.000 Euro zu zahlen. Sie wollte das Geld nutzen, um eine Ersatzwohnung anzumieten und ihre Möbel einzulagern. Bestärken wollte sie diesen Schadensersatz mit der Aussage, die Immobilie sei aufgrund der Sanierungsarbeiten in den Jahren 2009 bis 2012 nicht bewohnbar gewesen. „Die Klage hatte keinen Erfolg, da sie sich mit der WEG nicht gegen den richtigen Anspruchsgegner richtete. Gegen die Gemeinschaft kann man laut § 280 Abs. 1 BGB nicht so einfach klagen, da diese kein expliziter Schuldner ist“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter. Lediglich die übrigen Wohnungseigentümer hätten zum Schadensersatz verpflichtet werden können, aber nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft“, so die MCM Investor. Damit hatte sie den falschen Adressaten verklagt und durch diese falsche Deklarierung keinen Schadensersatz bekommen. „Schuldner hätten demnach die jeweiligen Eigentümer sein müssen. Die Problematik ist aber auch, dass dies voraussetzt, dass das Sondereigentum zur Instandsetzung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums durch Betreten oder die Benutzung einen Schaden verursacht hat“, so die MCM Investor Management AG abschließend. Hierbei handelte es sich allerdings um einen Schaden, der infolge des Mangels des Gemeinschaftseigentums entstanden sind. Dieser wiederum hatte die Instandsetzungsmaßnahme erst ausgelöst.

Enrico Selig
MCM Investor Management AG

enrico.selig@mcm-investor.de

http://www.mcm-investor.de

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