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Transparente, die von Mietern an der Fassade einer Immobilie befestigt werden, können den Wert dieser senken. Der Bundesgerichtshof und das Amtsgericht konnten sich jedoch nicht einigen, ob sie dem Mieter oder dem Vermieter Recht geben wollen.

Magdeburg, 22.08.2019. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen besonders kontroversen Fall diskutiert: Im Jahr 2011 sollte Berliner Kiezladen geschlossen werden, woraufhin Mieter desselben Wohnhauses heftig protestierten. „Der Protest beinhaltete auch das Anbringen eines Banners, welcher Solidarität mit dem Kiezladen zeigen sollte. Dieser wurde aber erst vier Jahre später, 2015, bei der tatsächlichen Kündigung des Ladens, an der Fassade des Wohnhauses angebracht“, erklärt die MCM Investor Management AG.

Der Banner mit dem Schriftzug „Wir bleiben alle! Soziale und widerständige Orte schaffen und erhalten“ hatte eine Größe von vier Metern in der Breite und 1,50 Meter in der Höhe. Im darauffolgenden Jahr, 2016, erwarb dann eine Luxemburger Kapitalgesellschaft das Wohnhaus, lies den Kiezladen räumen und forderte die sofortige Entfernung der Transparente. „Zunächst entfernten die Mieter die Transparente, allerdings mit einer direkten Forderung, diese wieder anbringen zu dürfen“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Diese Streifrage zwischen den Mietern und dem neuen Eigentümer konnten auch das Amtsgericht, das Landgericht Berlin und der Bundesgerichtshof (BGH) nicht eindeutig klären. Das Amtsgericht legte einen Streitwert von 500 Euro fest, gab den Mietern aber Recht. Die neuen Hauseigentümer legten vor dem Landgericht Revision ein, weil der nötige Wert unter 600 Euro lag.

„Das Landgericht Berlin berief sich vor allem auf die Tatsache, dass die Luxemburger Kapitalgesellschaft die Immobilie bereits mit Transparenten erworben hatte und sie sich hätten dessen bewusster sein können. Der BGH hob diese Entscheidung des Landgerichts auf und stellte sich im Endeffekt auf die Seite der neuen Eigentümer. Dabei beriefen sie sich auf die schwerwiegende optische Beeinträchtigung der Immobilie, welche außerdem deren Wert mindern könnte. Nun muss das Landgericht den Fall neu aufnehmen“, betont die MCM Investor Management AG abschließend.

Enrico Selig
MCM Investor Management AG

enrico.selig@mcm-investor.de

http://www.mcm-investor.de

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