Do. Apr 25th, 2024

Mietvertrag läuft weiter – trotz potentiellem Nachmieter

Magdeburg, 13.04.16. Freunde oder Bekannte als Nachmieter für eine Mietwohnung vorzuschlagen, ist ein verständlicher und naheliegender Gedanke. „Für viele Mieter ist es vor dem Auszug besonders unkompliziert, sich einen Nachmieter zu suchen. Wenn diese Suche erfolgreich ist, heißt das jedoch nicht, dass sich der bestehende Mietvertrag automatisch aufhebt“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Auch muss der Nachmieter dem Vermieter natürlich noch einiges nachweisen: „Der Mieter kann nicht darüber bestimmen, wer in die Immobilie einzieht. Vermieter sind meist dankbar, wenn ihnen die Suche durch einen soliden Vorschlag des derzeitigen Mieters abgenommen wird, müssen aber nach wie vor Einkommen, SCHUFA und Bewerbungsunterlagen prüfen“, so die Experten der MCM Investor Management AG weiter. Ein Trugschluss ist auch, dass manche Mieter glauben, sie kämen schneller aus dem laufenden Mietvertrag, wenn sie dem Vermieter in kurzer Zeit mehrere potentielle Nachmieter vorschlagen. „In der Realität verhält es sich jedoch so, dass Mieter und Vermieter diese Option vorher vertraglich vereinbaren oder einen Aufhebungsvertrag vereinbaren“, wissen die MCM-Immobilienexperten aus Magdeburg. Auf diese Information weit auch der der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

„Selbst bei einer entsprechenden Vereinbarung muss der Vermieter den Nachmieter nur dann akzeptieren und einen Vertrag mit ihm aufsetzen, wenn er auch wirklich für ein positives Mietverhältnis geeignet zu sein scheint“, erklären die Verantwortlichen der MCM Investor Management AG. Der Mieter ist dabei verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen, damit sich der Vermieter einen Eindruck von der Zuverlässigkeit und den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Nachmieters machen kann. Gelingt es dem Mieter nicht, den Vermieter zu überzeugen, muss er den Nachmieter auch nicht annehmen. „In diesem Fall muss der Mieter bis zum regulären Ende der Mietzeit die Miete inklusive der Nebenkosten bezahlen, selbst, wenn er die Immobilie gar nicht mehr bewohnt“, sagen die Experten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend. Wesentliches hierzu hat auch der Bundesgerichtshof entschieden. Danach heißt es: „Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich an der Nachmietersuche zu beteiligen (Az.: VIII ZR 247/14).“

Enrico Selig
MCM Investor Management AG

enrico.selig@mcm-investor.de

http://www.mcm-investor.de

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