Fr. Mrz 29th, 2024

Mittellose Ehepartner haben die Möglichkeit, ihre Scheidung kostenlos abzuwickeln. Dieses kann, muss aber nicht klappen. Matthias Pilath informiert auf seiner Website und nimmt als Fachanwalt für Scheidungsfragen deutschlandweit Klienten an.

Allein die formelle Scheidung mit Kosten für Anwälte und die Gerichtskosten ist für viele mittellose Bürger bereits unerschwinglich. Jeder Bürger hat allerdings das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, deswegen kann in diesen Situationen die Verfahrenskostenhilfe beantragt und auch bewilligt werden. Im besten Fall kostet dem Klienten die Scheidung nicht einen Euro und er kann seine Rechte durchsetzen. Es ist nämlich ein Fehler, nur die Kosten der eigentlichen Scheidung zu betrachten. Es sollten auch alle direkten und laufenden Verpflichtungen gegenüber dem Ex Partner betrachtet werden. Sich für die Scheidung an einen kompetenten Fachanwalt zu wenden, ist deswegen immer die richtige Entscheidung. Das Themengebiet ist komplex und ein Fachanwalt für Scheidungsrecht hat den besseren „Durchblick“ in der sich ständig wandelnden Rechtslage. Er kann zudem über die Möglichkeiten für eine kostenlose Scheidung befragt werden.
Die Verfahrenskostenbeihilfe lässt sich in vielen Situationen nicht nur beantragen, sie wird sogar bewilligt. Damit ist die Scheidung allerdings noch nicht automatisch kostenlos, dieses klärt sich nicht einmal mit der amtsgültigen sowie rechtskräftigen Scheidung. Wurde dem Klienten, der die Scheidung beantragt, Verfahrenskostenhilfe zugestanden, bleibt er dennoch auf einige Kosten sitzen, wenn er den Prozess verliert und die Scheidung nicht bewilligt wird. Dieses kann passieren, wenn das notwendige Trennungsjahr nicht anerkannt wird oder andere Formfehler sich einschleichen. Deswegen ist die Vertretung durch einen Fachanwalt wichtig, dieser kennt all das bereits aus Erfahrung und wird deswegen eine bessere Strategie für den Klienten aufstellt und verfolgen.
Weiterhin verfällt die kostenlose Scheidung, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Klienten innerhalb von vier Jahren maßgeblich bessern. In dieser Situation könnte der Klient die Kosten allerdings unproblematischer selber tragen, das wäre kein Beinbruch. Die Scheidung ist in diesen Situationen häufig der Grund, weswegen sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überhaupt bessern können. Deswegen wären diese um Jahre verschobenen Kosten kein Grund, sich nicht scheiden zu lassen.
Einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann bewilligt werden, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und der Antragsteller mit seinen Einkünften und Vermögenswerten gewisse Schwellen unterschreitet. Dieses gilt praktisch immer, wenn Hartz IV oder ALG II sowie Wohngeld bewilligt wurden oder bei Antragstellung bewilligt werden würden. Auch ohne diese Leistungen reicht es, wenn belegt werden kann, dass die Einkünfte und Vermögenswerte ungenügend sind. Durch die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe soll sichergestellt werden, dass jeder Bürger in Deutschland das Recht, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, wahrnehmen kann.
Wenn es unsicher ist, ob der Scheidungsprozess gewonnen wird, sollten die Kosten in jedem Fall gering gehalten werden. Diese Kosten lassen sich vom Klienten beeinflussen, wenn er mit seinem Fachanwalt alles schlüssig vorbereitet und die eigentliche Verhandlung nur noch ein Formalakt ist. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für die Gegenseite nicht alles anfechtbar ist. Sich mit dieser vorab wenigstens auf annehmbare Kompromisse zu einigen und die Scheidung einvernehmlich abzuwickeln, wird die Kosten begrenzen. Dann ist es sogar möglich, dass beide Scheidungspartner sich von nur einem Anwalt vertreten lassen, der für beide Parteien annehmbare Lösungen aushandelt, die nicht für einen der Klienten zu bösen Stolperfallen werden. Damit reduzieren sich die Anwaltskosten.
Ob man sich scheiden lässt oder nicht, sollte jedoch nicht eine Frage der Scheidungskosten sein. Wer mit seiner Lebenssituation grundsätzlich unzufrieden ist, sollte auf diese Einfluss nehmen und es nicht dabei belassen. Scheidungsfragen sollten dabei jedoch besonders gründlich überlegt und gut vorbereitet werden.

Matthias Pilath als Fachanwalt für Scheidungsfragen
Scheidungen sind ein komplexes Thema, deswegen hat Matthias Pilath sich auf dieses Segment der Rechtsprechung spezialisiert. Durch 24 Jahre Erfahrung und der Spezialisierung bringt Matthias Pilath Kompetenz mit. Damit sinkt sein Zeitaufwand, um einen Fall zu bearbeiten. Für Interessenten wird die Website http://onlinescheidung-rechtsanwalt.com/ mit vielen Informationen zu den gängigsten Fragen rund um die Scheidung unterhalten. Klienten werden deutschlandweit angenommen, da die Beratung und Prozessvorbereitung nicht an Besuch in der Anwaltskanzlei in Kiel gebunden ist. Matthias Pilath trifft die meisten Klienten erst beim Gerichtstermin oder lässt sich bei diesem durch einen befreundeten Anwalt vertreten, der in seinem Interesse handelt. Die gesamte Kommunikation und Vorbereitung erfolgt unabhängig zu Ort und Uhrzeit über Mail, Fax, Post und während der Geschäftszeiten telefonisch. Die Klienten sind im Alltagsleben flexibler und werden dennoch kompetent beraten.

Matthias Pilath
Rechtsanwalt Matthias Pilath
Friedrichsorter Str. 69
D-24159 Kiel

Tel.:(0431) 39 700 66
Fax.(0431) 39 700 67

info@Rechtsanwalt-Pilath.de

http://www.onlinescheidung-rechtsanwalt.com

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Ralf Scheible

Von rsia

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