Fr. Mrz 29th, 2024

Darf man sich Wirtschaftspsychologe nennen, wenn man kein Diplom-Psychologe ist, sondern ein entsprechendes Bachelor-, Master- oder Magisterstudium absolviert hat? Ja, entschied das OLG München Urteil (AZ 6 U 4436/16) und gab damit Professor Dr. Jack Nasher vollumfänglich Recht. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte Absolventen die Berufsbezeichnung jahrelang untersagt.

Der BDP hatte den bayerischen Hochschulprofessor verklagt, nachdem dieser in einem Focus-Artikel die BDP-Auffassung angriff und sich als “Wirtschaftspsychologe” bezeichnete. Denn Nasher absolvierte das Psychologiestudium nicht mit einem Diplom, sondern mit einem Magister. Außerdem schloss der Verhandlungsexperte einen Master in Management Research an der Universität Oxford ab. Nasher ist Professor für Führung und Organisation an der Munich Business School und Autor mehrerer wirtschaftspsychologischer Spiegel-Bestseller, die u.a. in China und Russland erschienen.

Dies alles spiele nach Auffassung des BDP jedoch keine Rolle; dagegen dürfe jeder Diplom-Psychologe, auch ohne wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, die Bezeichnung verwenden – anders als Absolventen von Bachelor- oder Masterstudiengängen in Wirtschaftspsychologie.

Prof. Dr. Jack Nasher: “Für einen Hochschulprofessor ist es ziemlich egal, ob er sich auch noch “Wirtschaftspsychologe” nennen darf oder nicht.” und er fügt hinzu: “Egal ist es aber nicht für die tausende von Studenten staatlich akkreditierter Wirtschaftspsychologie-Studiengängen – Bachelor oder Master -, denen der BDP die Führung der Bezeichnung seit Jahren untersagt.”

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München begründet sein Urteil damit, dass es ausgeschlossen sei, dass ein Wirtschaftspsychologe, wie vom BDP vorgebracht, ausschließlich mit “Diplom bzw. dem Bachelor und konsekutiven Master of Science, jeweils in Psychologie” abgeschlossen haben” müsse.

Eine Revision zum BGH hat das OLG München nicht zugelassen, der BDP hat jedoch dagegen Beschwerde eingelegt.
Fast zeitgleich entschied das Bundesverwaltungsgericht (AZ 3 C 12.16) ebenfalls gegen die BDP-Auffassung, dass ein Masterabschluss in Psychologie die Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten erfüllt.

Prof. Dr. Jack Nasher: “Das Urteil des Oberlandesgerichtes ist so eindeutig wie klar: Wer Wirtschaft mit Psychologie studiert hat, darf sich Wirtschaftspsychologe nennen.”

Hier können Sie das Urteil und Begründung ansehen und herunterladen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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