Fr. Mrz 29th, 2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 13.02.2019 das neue Merkblatt für die Durchführung der Energieaudits der 2. Runde und einen zusätzlichen Leitfaden veröffentlicht, in dem inhaltliche Forderungen an den Auditbericht 2019 klar formuliert und bindend festgelegt sind.

Als Reaktion auf die oftmals fehlerhaften, unvollständigen und unprofessionellen Auditberichte wurden die Anforderungen an die Energieaudits (Planung, Inhalt, Vorgehensweise) maßgeblich verschärft.

Unter anderem gab es einschneidende Änderungen im Bereich

– der Clusterbildung / Matrixverfahren (Produktionsunternehmen, Krankenhäuser etc. müssen in Zukunft in einer
Vollprüfung betrachtet werden und sind von der Anwendung des Stichprobenverfahrens ausgeschlossen)
– der 90/10 Regelungen bei Mischsystemen (Energieaudit + ISO/EMAS-Systeme)
– der Bereich der Querschnittstechnologien, Effizienzmaßnahmen, Gebäudehülle und der Gebäudetechnik (Hier
werden in Zukunft dezidiertere Analysen und Messen, sowie tiefergehende Darstellungen und Rückschlüsse
gefordert)
– des Fuhrparks (Genauere Aufschlüsselung des Fuhrparks, Tourenplanung, etc.)
– der Kennzahlen (Es werden aussagekräftige und nachvollziehbare Bottom-Up-Kennzahlen eingefordert.)
– des Umsetzungs-/Maßnahmenplan (Es wird ein detaillierter Plan zur Umsetzung der Maßnahmen / Effizienzprojekte
gefordert.)
– der Maßnahmen (Es müssen verschiedenste Finanzierungsmodelle / Contracting-Modelle mit unterschiedlichen
Szenarien dargestellt werden.)
– der Bußgeldvorschriften (Bei mangelhaften Energieauditberichten kann das BAFA die Durchführung eines weiteren
Energieaudits durch eine andere Person verlangen)

Positiv zu nennen ist, dass das BAFA damit eine Qualitätsoffensive gegen unvollständige Auditberichte und schlecht ausgebildete Berater startet. Hier steht der Schutz der Unternehmen klar im Fokus.

Als weitere positive Nachricht hat sich die neue ISO 50001:2018 im Kontext „Pragmatismus“ sehr gut entwickelt. Sie ist operativer, technischer und zugleich multi-System-fähig für die Integration in ein Integriertes Management geworden. Hier ist weiter eine Clusterbildung / Stichprobenverfahren nach MD1 der IAF auch für Produktionsunternehmen etc. möglich. Die Verschärfung der BAFA in Bezug auf die Auditberichte und Audits hat, Stand jetzt, keinerlei Auswirkungen auf die Forderungen an ein EMAS oder ISO 50001-System.

Fazit:
Das Energieaudit der nächsten Runde ist, wie von uns in den letzten Jahren bereits des Öfteren publiziert, rein für Unternehmen mit Bürostandorten und Filialisten mit geringer technischer Komplexität und Tiefe sinnvoll. Weiterhin machen Mischsysteme aufgrund der neuen 90/10 Regel immer weniger Sinn. Unternehmen müssen sich in Zukunft für eine Seite entscheiden um in den Genuss der vollwertigen 90% Regelung zu kommen. Die ISO 50001 wird für komplexe und international-agierende Unternehmen alternativlos.

Die hier vorliegende Info soll für Sie nur ein kleines Update zu einem komplexen Sachverhalt darstellen.

Wenn Sie tiefergehende Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Projektleiter oder Herrn Dr. Bastian Rüther.

Anbei finden Sie zusätzlich den Link zum Experteninterview zwischen der GUTcert und Herrn Dr. Bastian Rüther zum oben genannten Sachverhalt:

Qualitätsoffensive Energieaudits – Quo Vadis Energieaudit?

Viele Grüße.

Ihr EnPQM Team.

EnPQM GmbH
Die EnPQM GmbH ist die führende unabhängige Unternehmensberatung bei der Einführung von Managementsystemen sowie im Projekt- und Energiemanagement in Europa.

ristow@tif-ev.de

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