Fr. Mrz 29th, 2024

Die Verwendung asbesthaltiger Bauprodukte ist offiziell seit 1993 untersagt. Nichtsdestotrotz versteckt sich der schädliche Stoff noch in vielen Gebäuden. Thomas Filor rät zur Vorsicht.

Magdeburg, 27.02.2017. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg gibt in dieser Woche Tipps, wie man sich während einer Sanierungsmaßnahme vor möglicherweise freigesetzten Asbestfasern schützen kann und möchte Bewusstsein für die Gefahr dieses Stoffes schaffen. „Was Asbest damals so beliebt machte, waren seine positiven Dämmeigenschaften und eine verlässliche Beständigkeit gegen Chemikalien und Temperaturschwankungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. In den 1930er-Jahren wurde Asbest in enorm vielen verschiedenen Produkten verwendet, sei es Zement, Dachziegel oder Bodenbeläge, selbst in Brandschutzkappen und Lüftungskanälen. „Erstmals wurden in den 1970er-Jahren Stimmen laut, die von einer hohen Gesundheitsschädlichkeit des Stoffs ausgingen“, erzählt Thomas Filor. Die menschliche Lunge wird schon beim kurzweiligen Einatmen von Asbestfasern sehr geschädigt. Es folgte eine Nutzungseinschränkung ab 1984, 1993 folgte dann das vollständige Verbot.

Die Problematik Asbest verfolgt Immobilienbesitzer bis in die Gegenwart: Deutschlandweit stehen viele Sanierungen an und gerade hier ist laut Thomas Filor allerhöchste Vorsicht geboten: „Bei der Erschütterung asbesthaltiger Produkte können jene Fasern in die Raumluft freigegeben werden, was auch insbesondere für Handwerker, die für die Sanierung beschäftigt sind, gefährlich sein kann“; erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. „Manchmal bedarf es nicht einmal einer vollständigen Sanierung, um die asbesthaltigen Stoffe freizusetzen, auch bei kleineren Umbauten sollte man sich schützen“, rät Thomas Filor des Weiteren. Dazu gehören beispielsweise der Austausch einer Heizung oder Elektroanlage. In jedem Fall empfiehlt Thomas Filor eine gründliche Asbestprüfung im Vorhinein. „Hier wird genau festgestellt, welche Gebäudeteile, wie stark konzentriert, betroffen sind“, so Filor. Der Asbestgutachter gibt schließlich eine Empfehlung ab, wie man mit dem belasteten Material vorzugehen hat. Abschließend gibt Thomas Filor den Hinweis, dass Asbest ausschließlich von geschulten und staatlich geprüften Firmen entfernt werden darf.

Thomas Filor
Thomas Filor

kontakt@capisol-gmbh.com

http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar