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Die umstrittene Mietpreisbremse vor Gericht

Magdeburg, 18.03.2016. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf einen aktuellen Rechtsstreit aufmerksam: So hat eine Vermieterin aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Mietpreisbremse eingereicht. Den Rücken stärkt ihr dabei sogar der Eigentümerverband Haus & Grund. „Wir halten die gesetzliche Regelung des Bundes zur Mietpreisbremse ebenso für rechtswidrig wie auch die in Berlin erfolgte Umsetzung. Wir begrüßen die nun anstehende gerichtliche Klärung und hoffen, dass diese insgesamt schädliche Regelung letztlich gekippt wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.  
„Die Mietpreisbremse gibt es seit drei Monaten in Berlin“, weiß Thomas Filor. „Das Grundziel ist gut, Mieter sollen sich schließlich gegen unangemessene Mieterhöhungen wehren können. Aber auch wirklich nur, wenn sie unangemessen sind“, erklärt Filor. So argumentiert die Klägerseite, dass die Mietpreisbremse auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt kontraproduktiv wirke. „Nutznießer sind im Fall Berlin finanzstarke Wohnungssuchende, die sich mehr Wohnraum zu günstigeren Konditionen leisten könnten“, spekuliert Thomas Filor. „Desweiteren wird auch die Gentrifizierung angefeuert, da beliebte Stadtteile durch die Mietbegrenzung noch attraktiver werden“. Thomas Filor ist überzeugt, dass in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit der Vermietung noch erkennbar sein muss – sonst hätte es zu viele Nachteile für Vermieter. Die Mietpreisbremse impliziert, dass die Mieten in neuen Verträgen nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen. „Der Erfolg der Mietpreisbremse ist schon lange umstritten und spaltet die Gemüter“, so Thomas Filor. Auch der Berliner Mieterverein stellte vergangene Woche fest, dass die Mietpreisbremse augenscheinlich ihre Wirkung verfehle und es tiefgreifenden Nachbesserungen bedarf. Schließlich werden derzeit auch immer mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Thomas Filor
Thomas Filor

info@eh-filor.de

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