Sa. Apr 20th, 2024

Bei Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen. Die strafbefreiende Selbstanzeige bietet aber nach wie vor einen Ausweg für Steuersünder an.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung ist ein Spiel mit dem Feuer. Wer erwischt wird, muss mit drastischen Strafen rechnen. Dabei muss es keineswegs bei einer Geldstrafe bleiben. Der Bundesgerichtshof hält schon bei einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro eine Geldstrafe für nicht mehr ausreichend. Dann kann auch eine Haftstrafe drohen. Letztlich ist das Strafmaß bei Steuerhinterziehung aber immer eine Einzelfallentscheidung. Wer sich auf dieses riskante Spiel nicht einlassen möchte, hat immer noch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen. Diese kann aber nur strafbefreiend wirken, wenn sie auch alle Anforderungen erfüllt.

Zunächst muss die Selbstanzeige unbedingt rechtzeitig gestellt werden, d.h. die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt worden sein. Darüber hinaus muss sie auch vollständig und fehlerfrei sein, um wirken zu können. Dazu müssen u.a. alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem zuständigen Finanzamt offengelegt werden. Obwohl der Zeitdruck und das Risiko der Entdeckung kontinuierlich durch verschiedene Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung wachsen, sollte eine Selbstanzeige also kein “Schnellschuss” sein. Vielmehr muss sie bis ins Detail vorbereitet werden.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige dabei kaum zu überschauen und noch weniger zu erfüllen. Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, riskiert, dass sie fehlschlägt. Denn die komplexen Vorgänge können auf diese Weise nicht erfasst werden und schon kleine Fehler führen dazu, dass die Selbstanzeige misslingt und weiterhin eine Verurteilung droht.

Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die spezifischen Besonderheiten eines jeden Einzelfalls genau erfassen und bewerten. Durch die genaue Aufarbeitung wird klar, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss, damit sie auch strafbefreiend wirken kann.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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