Fr. Mrz 29th, 2024

Der Tod eines Angehörigen stellt die Hinterbliebenen sowohl emotional als auch organisatorisch vor eine große Aufgabe. Oft noch am Todestag müssen sie sich mit der Planung der Beerdigung befassen. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sie dabei beachten müssen, weiß Reinhard Hacker, Experte für Sterbegeldversicherungen der ERGO Direkt Versicherungen. Er gibt nützliche Tipps für die Organisation und informiert über Kosten.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für eine Beerdigung?

Neben der klassischen Sarg- und Urnenbeisetzung gibt es zahlreiche alternative Bestattungsmöglichkeiten. Die deutschen Gesetze schließen jedoch viele eher ausgefallene Varianten wie beispielsweise eine Diamantbestattung aus. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählt der Friedhofszwang: Verstorbene dürfen nur auf dafür zugelassenen Flächen ihre letzte Ruhe finden. Die Bundesländer legen diese Regelung allerdings unterschiedlich streng aus. In Bremen beispielsweise ist es seit 2015 erlaubt, die Asche des Verstorbenen auf einem privaten Grundstück zu verstreuen. Die Urne zu Hause aufzubewahren, geht dagegen nicht. Außerdem müssen die Hinterbliebenen ein Bestattungsunternehmen beauftragen, welches den Transport des Toten beziehungsweise der Urne übernimmt. Auch die Bestattungsfrist ist in den Bundesländern unterschiedlich. Sie beginnt bei 48 Stunden und endet beispielsweise in Baden-Württemberg nach 4, in Brandenburg nach 10 Werktagen, während Hamburg keine Fristen setzt. Über die genauen Fristen können sich Trauernde zum Beispiel beim Bestatter oder dem zuständigen Friedhofsamt informieren.

Was ist wichtig für die Organisation?

Um mit der Planung der Beerdigung zu beginnen, sollten Angehörige zunächst ein Bestattungsunternehmen auswählen. Das kann einfach das nächstgelegene sein. Wer die Kraft und die Zeit hat, kann sich aber auch verschiedene Angebote einholen, um sich einen Überblick über Möglichkeiten und Kosten zu verschaffen. Auf jeden Fall müssen die Trauernden für sich einige Fragen klären. Zum Beispiel: Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung werden? Soll ein Geistlicher anwesend sein? Findet die Beerdigung auf einem klassischen Friedhof oder in einem sogenannten Friedwald statt? Hier ruht die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne an der Wurzel eines Baumes. Neben der Beerdigung sollten sich die Hinterbliebenen auch Gedanken darüber machen, ob sie eine Trauerfeier abhalten wollen und in welchem Rahmen.

Welche Kosten kommen auf die Angehörigen zu?

Leider werden Angehörige recht schnell mit den Kosten für Bestattung und Trauerfeier konfrontiert. Die komfortabelste Lösung ist es, ein Komplettpaket bei einem Bestatter zu buchen. Hier haben Hinterbliebene allerdings weniger Kontrolle über die entstehenden Kosten. Denn grundsätzlich setzen sie sich aus festen und variablen Ausgaben zusammen. Zu den festen Ausgaben zählen alle notwendigen Dokumente wie beispielsweise die Sterbeurkunde. Die Kosten hierfür legen die Gemeinden fest. Auch die Gebühren für die Grabstätte auf dem Friedhof sind festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Art des Grabes. Grundsätzlich sind die Preise in ländlichen Gemeinden meist deutlich niedriger als in der Stadt. Auch eine Urne schlägt weniger zu Buche als ein Sarg, dazu kommen dann jedoch die Kosten des Krematoriums. Die variablen Kosten betreffen zum größten Teil die Beerdigung selbst: Vom Blumenschmuck bis zur Musik sind dem Budget hier nach oben keine Grenzen gesetzt. Falls Angehörige nicht ausreichend Geld für die Organisation der Beerdigung zur Verfügung haben, können sie sich an das Sozialamt wenden und hier einen entsprechenden Antrag stellen. Die Hinterbliebenen sollten auch klären, ob der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen hat. Die Auszahlung kann je nach Volumen die Beerdigungskosten komplett oder zumindest zum Teil decken. Hinterbliebene sollten die Versicherung wenn möglich innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall informieren. Welche Dokumente sie benötigen, regelt das entsprechende Versicherungsunternehmen. In den meisten Fällen benötigen sie den Versicherungsschein und die Sterbeurkunde.
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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