Do. Apr 25th, 2024

(Mynewsdesk) Autofahrer, die noch eine braune Prüfplakette für die Hauptuntersuchung (HU) auf ihrem Kennzeichen am Fahrzeugheck haben, sollten so bald wie möglich zu einer Prüforganisation wie der GTÜ fahren. Denn seit Jahresbeginn haben die braunen Plaketten mit der Zahl 16 in der Mitte für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger ihre Gültigkeit verloren. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Für 2017 sind Plaketten mit der Farbe Rosa (17), Grün (18) und Orange (19) gültig. Fahrzeuge mit rosa Prüfplakette (17) sind dieses Jahr mit der HU an der Reihe. Neufahrzeuge, die 2017 zugelassen werden, tragen die Farbe Blau (20). Die Abgasuntersuchung (AU) gehört zur HU und wird von den GTÜ-Prüfingenieuren mit erledigt. Für die HU brauchen Autofahrer die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein. Bei Änderungen am Fahrzeug benötigt der Prüfingenieur zusätzlich das Teilegutachten oder die Betriebserlaubnis.

Bei einer Überschreitung des HU-Termins wird zwar nicht mehr zurückdatiert, doch bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten steht jedoch eine vertiefte HU an, die mit höheren Kosten verbunden ist. Zudem müssen Autofahrer mit einer Verwarnung oder Bußgeld rechnen. Bei zwei Monaten werden 15 Euro fällig, nach vier Monaten sind es 25 Euro, nach acht Monaten 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Autofahrer können sich für die kostenlose HU-Erinnerung registrieren: http://hu-erinnerung.gtue.de

Stuttgart, den 10. Januar 2017

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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