Fr. Apr 19th, 2024

Die Bundesregierung hat am 8. September 2016 einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen eingebracht. Nachdem der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt hat, hat nunmehr auch der Bundestag seine Zustimmung erteilt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, erklärt welche Punkte Kassenmanipulationen insbesondere entgegenwirken sollen:

-Umfassende Einzelaufzeichnungspflicht bei elektronischen Aufzeichnungssystemen inklusive verpflichtender Schutz dieser Systeme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung.

-Einführung einer Kassen-Nachschau (ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle).

-Bußgeldrechtliche Sanktionierung von Verstößen z.B. bei vorsätzlicher nicht Verwendung einer technischen Sicherheitseinrichtung.

-Mitteilungspflicht auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Auszeichnungssystems.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz weist darauf hin: “Die Bundesregierung konnte sich jedoch immer noch nicht dazu durchringen, die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems gesetzlich vorzuschreiben. Es besteht damit weiterhin keine allgemeine Registrierkassenpflicht.”

Nach dem Gesetz sollen künftig die so genannten Grundaufzeichnungen “einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet” auf einem Speichermedium gesichert werden. Das Sicherungssystem soll aus drei Komponenten bestehen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben von Beginn an protokolliert und später nicht mehr unerkannt geändert werden können.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll die technischen Anforderungen definieren und dann Anbieterlösungen zertifizieren. Die Sicherheitseinrichtung soll nach den Plänen verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 eingesetzt werden.

Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz warnt:”Verstöße werden nach dem neuen Gesetzesentwurf als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet. Bereits angeschaffte, nicht nachrüstbare Kassen können nach den Plänen aber noch bis Ende 2022 genutzt werden.”

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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