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UTRECHT, 09. Januar 2018 – Air Disruption Compensation von BCD Travel, einem der weltweit führenden Geschäftsreiseunternehmen, ist jetzt für alle Kunden in Europa verfügbar. Der Service hilft Geschäftsreisenden, im Falle einer Annullierung oder Verspätung eines Fluges eine Entschädigung zu erhalten. Der Bedarf ist hoch: Derzeit werden lediglich 5 % der möglichen Entschädigungen in Anspruch genommen – 793 Millionen Euro werden nicht ausgeschöpft.

Störungen bei Flugreisen betreffen etwa 8 % aller Flüge weltweit. Schätzungsweise 2,4 % der Flüge, die den europäischen Vorschriften unterliegen, sind von einer Annullierung oder Verspätung von mehr als drei Stunden betroffen. Das verursacht nicht nur Stress für die Reisenden, die dadurch ihre Anschlussflüge verpassen oder zu spät zu wichtigen Meetings erscheinen, sondern auch zusätzliche Kosten, z. B. für Verpflegung während des Wartens am Flughafen oder sogar einen Hotelaufenthalt.

Die EU-Verordnung 261/2004 (EG 261) zu Fluggastrechten, die für Flüge aus einem bzw. in eines der 28 Länder der EU und das europäische Hoheitsgebiet gilt, sieht im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder längerer Verspätung von Flügen eine Entschädigung für Passagiere vor. Je nach Länge des betroffenen Fluges beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Viele Reisenden sind sich dieser Verordnung nicht bewusst und jede Fluggesellschaft hat ihren eigenen Entschädigungsprozess, der oft zeitaufwendig und kompliziert ist. Infolgedessen werden bis zu 95 % der 835 Millionen Euro an Entschädigungsgeldern, die jedes Jahr von Passagieren eingefordert werden könnten, nicht in Anspruch genommen.

Um Reisende über ihre Rechte zu informieren und den Prozess zu vereinfachen, hat BCD Travel Air Disruption Compensation zu einem Standardangebot für alle Kunden gemacht. In der Praxis überwacht BCD Travel automatisch alle Flüge, für die ein Anspruch nach EG 261 geltend gemacht werden können und sendet den Reisenden eine E-Mail-Benachrichtigung mit Anweisungen, wie der rechtmäßige Anspruch auf Entschädigung erhoben werden kann. Dies geschieht über AirHelp, einem Partner von BCD, der den rechtmäßigen Anspruch bei der jeweiligen Fluggesellschaft durchsetzt. Für diesen Service von BCD wird nur im Erfolgsfall ein Entgelt erhoben. Wurde keine Entschädigung gezahlt, wird nichts berechnet.

“Die Höhe der nicht geltend gemachten Ansprüche macht deutlich, dass den Reisenden unserer Kunden erhebliche Benefits verloren gehen, die sie eigentlich für die verursachten Unannehmlichkeiten entschädigen sollten. Unsere Standardlösung für all unsere Kunden in Europa sieht eine entsprechende Information zur Anspruchsberechtigung sowie einen einfacheren Entschädigungsprozess für ihre Reisenden vor, damit diese von ihrem Recht auch tatsächlich Gebrauch machen”, erklärt Stewart Harvey, President EMEA bei BCD Travel.

Kontakt
BCD Travel Germany GmbH
Anja Hermann
Otto-Lilienthal-Straße 1
28199 Bremen
04213500420
media.events@bcdtravel.eu
http://www.bcdtravel.de

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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