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Bonn/Köln, 14.11.2017. Im aktuellen Streit um die Grundlagen des Clearings der dualen Systeme in 2018 ergreifen ELS, Noventiz und RKD weiterhin die Initiative. Um eine Einigung im Clearingstreit zu ermöglichen und dadurch Schaden vom privatwirtschaftlichen System zur Verpackungsentsorgung abzuwenden, werden Regelungen im aktuellen, von ELS, Noventiz und RKD gehaltenen Clearingvertrag klargestellt und ergänzt.

Das neue Verpackungsgesetz gilt ab 2019 unabhängig vom Clearingvertrag der dualen Systeme für 2018. Die aktuellen Diskussionen zeigen aber, dass es Klarstellungen bedarf, um die privatwirtschaftliche Verpackungsentsorgung in 2018 zu gewährleisten. ELS, Noventiz und RKD haben daher in ihren Clearingvertrag Übergangsregelungen zum Verpackungsgesetz, Regelungen zur Prüfung und Marktanteilsberechnung durch die Zentrale Stelle sowie den permanenten Abgleich mit den Daten des DIHK und ab 2019 mit den Daten der Zentralen Stelle aufgenommen. Vor zwei Wochen hatten die drei Systeme bereits die vom Bundeskartellamt, der Zentralen Stelle und dem Bundesumweltministerium als zentral erachtete aktuelle LAGA M37 verbindlich in die Clearingregeln integriert.

Die drei Geschäftsführer Boxhammer, Dühr und Schuh sind sicher: “Durch die zusätzliche explizite Regelung des Übergangs zum Verpackungsgesetz und die Regelungen zum Mengenabgleich schaffen wir für alle Beteiligten die erforderliche Sicherheit. Der bisherige Konsens innerhalb der Clearingverhandlungen ist in einem Vertragstext verankert. Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um endlich eine einheitliche Vertragsgrundlage für alle Systeme zu schaffen und dem Markt die erforderliche Sicherheit zu geben.” Boxhammer, Dühr und Schuh weiter: “Wir hoffen, dass auf dieser Grundlage das Clearing für 2018 für alle Systeme gesichert wird. Unser Vertrag ermöglicht es den anderen dualen Systemen vereinfacht beizutreten. Darüber hinausgehende, kartellrechtlich bedenkliche Forderungen lehnen wir aber ab.”

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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