Do. Mrz 28th, 2024

Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen

Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine Kündigung abzuwehren. Im Strafverfahren dagegen ist man regelmäßig gut beraten, überhaupt nichts zu den Vorwürfen zu sagen. Notwendig ist deshalb eine Gesamtabwägung im konkreten Fall, für die eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich ist.

Relevante Umstände bei der Prüfung

Wie man sich im konkreten Fall richtig verhält, ist von einer ganzen Reihe von Umständen abhängig. Pauschale Ratschläge zu geben, ist hier kaum möglich. Relevant sind etwa die Schwere der drohenden Strafe sowie die Wahrscheinlichkeit einer wirksamen Kündigung. Hat der Arbeitgeber z.B. schon in formaler Hinsicht Fehler bei der Kündigung gemacht (z.B. bei der Betriebsratsanhörung), muss man sich eher nicht zu den erhobenen Vorwürfen äußern, weil die Kündigung ohnehin formell unwirksam ist.

Experten mit Prüfung beauftragen

Mit der Prüfung im konkreten Fall sollte man auf jeden Fall einen Experten beauftragen. Das rate ich grundsätzlich bei jeder Kündigung, weil der Arbeitnehmer sonst Gefahr läuft, die Chance auf eine Abfindung und damit eine Menge zu verlieren. Jedenfalls bei einem drohenden Strafverfahren sollte man sich aber auf jeden Fall vertreten lassen. Wenn einmal Einträge im Führungszeugnis stehen oder der Arbeitnehmer sogar vorbestraft ist, hindert dies das berufliche Fortkommen in der Zukunft enorm.

Ruhe bewahren und beraten lassen bei Hausdurchsuchung oder Anhörung

Der Rat eines Anwalts hilft besonders auch dann, wenn es zu besonderen Situationen wie etwa einer Hausdurchsuchung durch die Strafverfolgungsbehörden kommt (denkbar in Fällen des Diebstahls am Arbeitsplatz). Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine Anhörung ansetzt, um den Arbeitnehmer mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Hier können ohne rechtliche Beratung schon entscheidende Fehler gemacht werden, die dem Arbeitgeber eine Kündigung erleichtern oder sich im Strafverfahren negativ auswirken.

So können wir Ihnen helfen

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen und auch in anschließenden Strafverfahren. Gerade wenn der Verdacht einer Straftat im Raum steht, ist es besonders wichtig, dass der Anwalt sowohl die arbeitsrechtliche als auch die strafrechtliche Komponente des Geschehens hinreichend beachtet und sorgfältig gegeneinander abwägt. Strafrechtlich ist es oft am besten nichts zu sagen. Arbeitsrechtlich wiederum ist dies unmöglich, wenn man in nicht die Kündigungsschutzklage verlieren will.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag

Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst unverbindlich mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und ein geeignetes Vorgehen im Hinblick auf das drohende Strafverfahren.

Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind die Autoren des Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest.

22.5.2017

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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