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Wiesbaden, 26. November 2019. Kunstgegenstände stehen weit oben auf der “Wunschliste” von Einbrechern – nicht nur Juwelen wie bei dem spektakulären Kunstraub in Dresden. Wenn Diebe in Privathaushalten teure Gemälde oder Skulpturen erbeuten, ersetzt die Hausratversicherung oft nur einen Teil des Wertes, warnt das R+V-Infocenter.

Die Kunstversicherung übernimmt den kompletten Schaden
Für ihre Besitzer ist der Diebstahl der Kunstgegenstände unter Umständen doppelt bitter. Zum einen bekommen sie die wertvollen Stücke meistens nicht zurück – die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen lag 2018 insgesamt bei rund 18 Prozent. Zum anderen bleiben sie oft auf dem finanziellen Schaden sitzen. “Eine klassische Hausratversicherung sichert Gemälde, Zeichnungen, Grafiken oder Skulpturen nicht ausreichend ab”, sagt Ursula Schaumburg-Terner, Kunstexpertin bei der R+V Versicherung. “Nur eine spezielle Kunstversicherung übernimmt den Schaden komplett, etwa auch bei sogenanntem einfachen Diebstahl, wenn die Diebe beispielsweise durch die offene Terrassentür in die Wohnung gelangen oder Gäste bei einer Party ein Bild mitgehen lassen.”

Wert der Kunstwerke dokumentieren
Grundsätzlich empfiehlt die R+V-Expertin, Kunstgegenstände genau zu dokumentieren. “Am besten ist ein Gutachten als Nachweis für den Wert geeignet.” Aber auch Rechnungen, Fotos, Maßangaben und detaillierte Beschreibungen helfen, wenn es tatsächlich zu einem Diebstahl kommt. Zudem können die Objekte bei einer Datenbank für gestohlene Kunstgegenstände gemeldet werden. Dies erhöht die Chance, dass die Besitzer sie wiederbekommen.

Um es Langfingern so schwer wie möglich zu machen, können Kunstbesitzer auch Bewegungsmelder oder Scheinwerfer im Außenbereich oder eine Alarmanlage installieren. Zusatzschlösser, Querriegel, Sicherheitsglas, Rollgitter und Gittertüren können Einbrüche ebenfalls erschweren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Die “Allgefahrendeckung” einer Kunstversicherung schließt nahezu alle Schäden ein – auch beispielsweise durch Feuer, Wasser oder Sachbeschädigung. Eine normale Hausratversicherung entschädigt Kunstgegenstände hingegen oft nur bis zu einer gewissen Höhe und unter gewissen Bedingungen.
– Wertgegenstände sind während längerer Abwesenheiten in einem Tresor zu Hause oder einem Bankschließfach gut aufgehoben.
– Keine Fotos auf Sozialen Medien veröffentlichen, auf denen die Kunstwerke im Haus zu sehen sind – auch das kann Einbrecher anlocken.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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