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Düsseldorf, im Dezember 2019 – Der Advent ist eine schöne Zeit – und eine ertragreiche für Taschendiebe und Räuber. “Auf dem jetzt beginnenden Weihnachtsmarkt geht es wieder los.”, ist Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), überzeugt. Täglich werden dann bei der Polizei wieder verschwundene Geldbörsen und Brieftaschen gemeldet.

Ersatz gibt es tatsächlich manchmal, und zwar von der Hausratversicherung, aber nur, wenn Gewalt im Spiel war. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, ist von dieser Adresse jedoch nichts zu holen.

Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung beim Raubüberfall für den Schadenersatz zuständig ist. Der Ersatz – nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann – ist begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme ist auch “draußen” versichert, bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei maximal 1.000 Euro. “Aber es ist ohnehin nicht empfehlenswert mehr Bares bei sich zu haben”, betont Spauszus.

Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung.

Anders sieht es bei Trickdiebstählen aus, beispielsweise wenn jemand nach Feuer für eine Zigarette fragt und die Unaufmerksamkeit des Angesprochenen ausnutzt, um nach dem Portemonnaie in der Tasche zu fischen. “Diese sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes einer Hausratversicherung”, so Spauszus. “Oder man hat Trickdiebstähle extra in seinem Vertrag zusätzlich aufgenommen.” Wer hier unsicher ist, sollte seinen Versicherungsvermittler kontaktieren.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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