Fr. Mrz 29th, 2024

Die Themen Grundbuch und Grundbucheinträge werden für Unternehmer besonders dann interessant, wenn es um den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken geht. Doch was ist überhaupt das Grundbuch? Diese Frage wird auch gerne in der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) gestellt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert erklärt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, was es damit auf sich hat und zeigt zudem wertvolle Strategien für die Prüfung auf.

Wenn in der Prüfung eine Frage gestellt wird, die mit “Was ist …?” beginnt, birgt dies die Gefahr, dass der Prüfungskandidat ins Stocken gerät und in seinem Prüfungswissen nach einer bereits einmal gehörten du gelernten Definition sucht. Dies ist allerdings meist nicht sehr hilfreich. Bewährt haben sich dagegen zwei andere Strategien. Zum einen kann man sich eine Brücke bauen, indem man das Hilfsverb “ist” ersetzt durch ein anderes, etwa “macht” oder “bewirkt”. Eine zweite Möglichkeit besteht darin, einen Trittstein zu finden in Form eines Synonyms.

Verzeichnis aller Grundstücke eines Bezirks

Wendet man diese letzte Strategie auf die Frage “Was ist das Grundbuch?” an, gelangt man über das “Buch” zum “Verzeichnis”: “Das Grundbuch ist ein Verzeichnis…”. Ein anderes Wort für “Grund” wäre hier “Grundstücke”. Also ist das Grundbuch zunächst einmal ein Verzeichnis von Grundstücken. Dies ist die Eselsbrücke, auf der nun die Frage abschließend beantwortet werden kann. Dabei muss nur noch berücksichtigt werden, dass dort alle Grundstücke aufgelistet werden, allerdings nicht alle Grundstücke auf der ganzen Welt oder in ganz Deutschland, sondern eines bestimmten Bezirks. Somit ist das Grundbuch ein Verzeichnis aller Grundstücke eines bestimmten Bezirks.

Darauf könnte der Prüfer die nächste Frage stellen: “Wo finden Sie denn das Grundbuch?” Das Grundbuch findet man beim Amtsgericht oder genauer bei den Amtsgerichten. Eine fachlich vollständige Antwort könnte dann lauten: “Das Grundbuch gibt es beim Grundbuchamt, und das Grundbuchamt wiederum ist beim Registergericht, und das Registergericht wiederum ist das Amtsgericht.”

In unserer modernen Zeit gibt es allerdings eine neuere Entwicklung, nämlich es gibt zunehmend auch das elektronische Grundbuch, das mehr und mehr aufgebaut wird. Manche Bundesländer oder auch Bezirke sind in dieser Beziehung weiter als andere, und man ist auch dabei, dies für jedes Bundesland zu zentralisieren, also so etwas wie ein zentrales Aktivierungs- und Auskunftssystem einzurichten. Das geht in Richtung e-Government, d.h. dass man mit den Behörden auf elektronischem Weg mehr und mehr in Kontakt treten kann.

Nun könnte der Prüfer noch fragen: “Darf denn da jeder reinsehen in das Grundbuch, in dieses Verzeichnis aller Grundstücke?” Und da lautet die Antwort: “Nein, man braucht ein berechtigtes Interesse und muss das auch nachweisen.”

Das komplette, kostenlose Video ” Was ist das Grundbuch? (https://www.youtube.com/watch?v=J2Ne1eWJGN4)” finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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