Fr. Mrz 29th, 2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Änderung des Baugesetzbuches, um die Anerkennung von Naturerfahrungsräumen als elementare öffentliche Freiräume für Kinder zu verankern. Zukünftig sollte es mindestens einen Naturerfahrungsraum pro Stadt, in größeren Städten einen Naturerfahrungsraum pro Bezirk/Stadtquartier geben. Notwendig dafür ist neben einer gesetzlichen Normierung im Baugesetzbuch die vorausschauende und frühzeitige Sicherung von ausreichend großen Flächen im Zuge von Stadtentwicklungsprozessen.

“Das Konzept der Naturerfahrungsräume ist in den 1990er Jahren entwickelt und seither in einigen Städten erfolgreich erprobt worden. Verschiedenste wissenschaftliche Studien belegen, dass Naturerfahrungen elementar für eine gesunde Entwicklung der Kinder sind. Zugleich stellen Naturerfahrungsräume eine auf vielen Ebenen wirkende, kostengünstige und niederschwellige Möglichkeit dar, diese Entwicklung in der Stadt zu ermöglichen und zu unterstützen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehören Naturerfahrungsräume zur Daseinsvorsorge. Mit ihnen kann der fortschreitenden Naturentfremdung in Städten entgegen gewirkt werden. Es sind Orte der Begegnung, an denen Kinder gerne gemeinsam und mit großem Spaß spielen. Sie bieten positive Herausforderungen für alle Kinder, wecken Neugier und Fantasie – und das für jede Entwicklungsstufe. Ihre natürliche Ausstattung schafft vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, die die physische und psychische Entwicklung sowie die soziale Kompetenz von Kindern fördern. So können Naturerfahrungsräume dazu beitragen, Bewegungsmangel, Übergewicht und Konzentrationsstörungen wirksam zu begegnen”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

“In vielen Städten fehlen naturbelassene Flächen, die Kindern und Jugendlichen im Wohnumfeld für unreglementierte Aktivitäten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig werden in einer Zeit mit immer größeren Flächenkonkurrenzen und bei steigenden Immobilienpreisen in unseren Städten immer weniger Flächen für Naturerfahrung als öffentliche Freiflächen zur Verfügung stehen. Zudem ist mit den weithin geringen Haushaltsmitteln für öffentliches Grün nicht genügend Personal in den Verwaltungen vorhanden, das sich um Einrichtung, Pflege und Betrieb von Naturerfahrungsräumen kümmern kann. Naturerfahrungsräume sollten aber in unseren Städten fester Bestandteil des öffentlichen Freiraumangebotes sein”, so Hofmann weiter.

Naturerfahrungsräume haben bereits Eingang in verschiedene Gesetze (Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze von Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) gefunden. Eine konkrete Flächensicherungsmöglichkeit kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Trotz jahrelanger Bemühungen konnten Naturerfahrungsräume bisher nicht im Baugesetzbuch als eigene Freiflächenkategorie verankert werden. Städtische Naturerfahrungsräume sind damit noch immer nicht fester Bestandteil im städtischen Freiraumsystem und finden damit keine adäquate Berücksichtigung in der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung.

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Uwe Kamp
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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