Sa. Apr 20th, 2024

Die Nachrichtenlage rund um die Corona-Pandemie ist kaum noch zu überblicken. In vielen Ländern gehen die Zahlen der COVID-19-Infizierten aber stetig zurück, so dass ab dem 15. Juni einige Ländergrenzen wieder geöffnet werden und somit auch ein Urlaub im Ausland möglich ist. Zwar nur in eingeschränkter Weise und unter Berücksichtigung und Einhaltung strenger Auflagen, aber diese Sicherheitsauflagen haben für Reisende jetzt einen entscheidenden Vorteil beim Reiseschutz.

+++ Versicherungsschutz ist auch bei COVID-19-Erkrankung gegeben +++

Für alle bestehenden und auch für alle neuen, bei der LTA abgeschlossenen, Verträge ist ab sofort, auch im Fall einer unerwarteten COVID-19-Erkrankung, der Versicherungsschutz gegeben. Das betrifft z.B. die folgenden Schadensfallarten:

Reiserücktritt: Wenn die Versicherten die Reise aufgrund einer Corona-Erkrankung nicht antreten können.

Reiseabbruch: Wenn die Versicherten den Reiseverlauf unplanmäßig ändern müssen, weil sie erkrankt sind und zum Beispiel aufgrund einer stationären Krankenhausbehandlung erst später zurückreisen können (sofern vor der Einreise keine Reisewarnung für das Reisegebiet vorlag).

Auslandsreise-Krankenversicherung: Wenn die Versicherten am Urlaubsort erkranken und medizinische Hilfe vor Ort oder einen Rücktransport nach Deutschland benötigen (sofern vor der Einreise keine Reisewarnung für das Reisegebiet vorlag).

Allerdings gilt für alle Leistungsarten: Schadensfälle, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Ein- und Ausreiseverbote, Aufenthaltseinschränkungen, behördliche Quarantäne-Maßnahmen sowie die Angst vor einer möglichen Erkrankung oder vor sonstigen Reisebeschränkungen, sind allgemein nicht versicherbar.

Genaue Informationen zu den Bestandteilen der einzelnen LTA-Tarife sind unter https://www.lta-reiseschutz.de/de/tarife/ zu finden.

“Auch, wenn die Corona-Pandemie noch lange nicht überstanden ist, fährt die Tourismusbranche langsam wieder hoch. Das ist auch gut so. Doch die Lage ist nach wie vor unübersichtlich und sorgt für Verunsicherung bei den Reisenden. Viele stellen sich die Frage “Was ist mit meiner Reise, wenn ich an COVID-19 erkranke?”. Und da können wir allen, die bei uns versichert sind oder sich noch bei uns versichern, die gute Nachricht geben, dass im Falle von COVID-19 der Versicherungsschutz (unter den auch sonst allgemein üblichen Voraussetzungen, über die wir oder unsere Kooperationspartner die Kunden im Vorfeld informieren) jetzt gewährleistet ist”, so LTA Geschäftsführer Dr. Michael Dorka.

Weitere Informationen:
http://www.lta-reiseschutz.de
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Andreas Twinkler

Von prgateway

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