Di. Apr 23rd, 2024

Andere (Bundes-) Länder, andere Sitten – so lässt sich die Bußgeld-Situation in Deutschland wohl am besten beschreiben. Denn eine einheitliche Verordnung zur Umsetzung des Kontaktverbotes gibt es nicht. Die meisten Bundesländer verzichten bislang (Stand 30.03.2020) auf einen expliziten Straf- und Bußgeldkatalog. Doch in fünf Bundesländern müssen die Bürger bei Verstößen bereits mit saftigen Strafen rechnen.

Wer sich beispielsweise in Bayern im öffentlichen Raum nicht an den vorgeschriebenen Mindestabstand hält oder seine Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, muss 150 Euro Bußgeld zahlen. In Düsseldorf müssen Picknick-Fans pro Nase sogar 250 Euro zahlen, wenn sie beim Schlemmen auf öffentlichen Flächen erwischt werden. Weitere Bundesländer – wie zum Beispiel Hessen – planen ebenfalls die Verabschiedung von Bußgeldkatalogen. Wo aktuell welche Bußgelder für welche Zuwiderhandlungen verhängt werden, haben die ARAG Experten hier zusammengetragen:

Bayern (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-159/)

Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bussgeldkatalog-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/)

Berlin (https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_16)

Nordrhein-Westfalen (https://polizei.nrw/artikel/straf-und-bussgeldkatalog-zur-umsetzung-des-kontaktverbots)

Rheinland-Pfalz (https://wir-tun-was.rlp.de/de/service/corona-pandemie/)

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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