Do. Mrz 28th, 2024

Der Bundestag hat einem milliardenschweren Hilfspaket zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise am 25. März 2020 zugestimmt und grünes Licht für den Nachtragshaushalt gegeben.

Die Corona-Krise trifft die Wirtschaft empfindlich. Die Bundesregierung will Unternehmen und Selbstständige bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen nicht im Regen stehen lassen und hat umfangreiche Schutzschirme gespannt. Der Bundestag hat dem Nachtragshaushalt am 25. März 2020 zugestimmt und finanzielle Mittel in Höhe von 156 Milliarden Euro freigegeben. Auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF mit einem Volumen von 600 Milliarden Euro wurde beschlossen. Dafür soll sogar die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt werden. Der Bunderrat muss seine Zustimmung am 27. März noch geben, was aber als sicher gilt.

Für größere Unternehmen spannt die Bundesregierung einen 600 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm. Die Regierung will wichtige Garantien für die Unternehmen geben und die Betriebe notfalls auch ganz oder teilweise verstaatlichen. Sollte es so weit kommen, sollen die Betriebe am Ende der Krise wieder privatisiert werden. Unter diesen Schutzschirm können aber längst nicht alle Unternehmen schlüpfen. Gedacht ist er nur für Unternehmen mit hohen Umsatzerlösen und mindestens 250 Mitarbeitern. Kleinere Firmen, die für die Infrastruktur besonders wichtig sind, können ggf. ebenfalls unter den Schutzschirm rutschen.

Kleinere Firmen und Selbstständige sollen hingegen direkte Zuschüsse erhalten. Hierfür stehen insgesamt 50 Milliarden Euro bereit. Dieses Geld soll über die Bundesländer ausgezahlt werden.

Zudem können Kredite über die Förderbank KfW aufgenommen werden, die verschiedene Programme bereit hält. Außerdem können Unternehmen auch steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen und fällige Steuerzahlungen beispielsweise stunden lassen.

All diese Maßnahmen sind gedacht, die Liquidität der Unternehmen zu erhalten, damit sie die Corona-Krise wirtschaftlich überstehen. Doch neben den dringend benötigten finanziellen Hilfen, drängen sich natürlich noch eine ganze Reihe weiterer rechtlicher Fragen auf. Was passiert, wenn vertraglich vereinbarte Leistungen nicht eingehalten werden können? Können Sozialbeiträge gestundet werden oder wie wirkt sich die Corona-Epidemie am Kapitalmarkt aus und wie können Banken, Aktiengesellschaften, Stiftungen oder Family Offices gegensteuern?

Als interdisziplinär aufgestellte Wirtschaftskanzlei bietet MTR Rechtsanwälte kompetente Beratung und Lösungsansätze zu Möglichkeiten in der Corona-Krise aus einer Hand.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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