Fr. Apr 19th, 2024
Symbolbild Bundespolizei - Grenzkontrollen
Freilassing (ots) –

Am Montag (21. Mai) haben Bundespolizisten am Freilassinger Bahnhof zwölf afrikanische Staatsangehörige festgestellt. Keiner der Personen konnte bei der Kontrolle die erforderlichen Einreisepapiere vorweisen. Gegen sie besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise nach Deutschland. Ein gambischer Staatsangehöriger versuchte sogar zum zweiten Mal innerhalb eines Tages unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Er sitzt nun im Gefängnis.

Kurz nach Mitternacht haben Bundespolizisten am Bahnhof Freilassing elf Afrikaner, darunter sieben Kinder, kontrolliert. Die Personen konnten die erforderlichen Ausweispapiere nicht vorweisen. Die vier Erwachsenen, ein Mann und zwei Frauen aus Nigeria sowie eine Libanesin, waren eigenen Angaben zu Folge gemeinsam mit den Kindern per Bus aus Österreich nach Deutschland eingereist. Gegen die Eltern besteht der Verdacht der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik. Alle Personen mussten den Bundespolizisten auf die Inspektion in Freilassing folgen.

Nachdem die Afrikaner den Beamten gegenüber ein Asylgesuch äußerten, hat die Bundespolizei die elf Personen an eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber weitergeleitet. Die vier Erwachsenen werden durch die Bundespolizei Freilassing zudem wegen der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland beanzeigt.

Am selben Tag in den späten Abendstunden waren die Freilassinger Fahnder am Bahnhof Freilassing erneut erfolgreich. Bei der Überprüfung eines 18 – jährigen Gambiers konnte auch er den Beamten keine Einreisepapiere aushändigen. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der 18-Jährige bereits am frühen Morgen versuchte nach Deutschland einzureisen. Dieser Versuch scheiterte allerdings bereits bei der vorgelagerten Grenzkontrolle am Bahnhof in Salzburg. Hier verweigerten ihm die Bundespolizisten die Einreise nach Deutschland und zeigten den Mann wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise zum ersten Mal an. Die Beamten nahmen den Mann beim zweiten Versuch nun fest und brachten ihn zur Dienststelle in Freilassing.

Die Bundespolizei Freilassing führte den gambischen Staatsangehörigen am Dienstagmorgen (22. April) dem Richter beim Amtsgericht Laufen vor. Das Gericht verurteilte den Gambier zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Im Anschluss lieferten ihn die Freilassinger Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Bad Reichenhall ein, wo er nun seine Strafe absitzen muss.

Rückfragen bitte an:

Martin Zartner Bundespolizeiinspektion Freilassing| Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Westendstraße 9 | 83395 Freilassing

Telefon: 08654 7706 – 105 | Fax: -199 E-Mail: martin.zartner@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.freilassing.controlling-OeA@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de

Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.  

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar