Do. Apr 25th, 2024
Die Rosenheimer Bundespolizei hat im Nachtzug aus Innsbruck einen Strafbefehl vollstreckt.
Rosenheim (ots) – Obwohl ein serbischer Staatsangehöriger für die Fahrt im Nachtzug von Innsbruck nach Düsseldorf über eine Fahrkarte verfügte, hat die Bundespolizei seine Fahrt in Rosenheim am Mittwoch (19. Februar) beendet und den Mann wegen einer Leistungserschleichung verhaftet. Das Vergehen, das dem 38-Jährigen angelastet wird, liegt jedoch schon ein wenig zurück.

Wie sich bei der Überprüfung seiner Personalien im Rahmen der Grenzkontrollen herausstellte, hatte das Amtsgericht in München im April des vergangenen Jahres einen Strafbefehl gegen den Serben erlassen. Demnach hat er wegen Erschleichens von Leistungen eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zu zahlen. Da er nach seiner Festnahme in Rosenheim nicht in der Lage war, die bestehenden Justizschulden zu begleichen, musste er die vom Gericht ersatzweise angesetzte Freiheitsstrafe von 160 Tagen antreten. Die Bundespolizisten lieferten ihn für die kommenden Monate in die Justizvollzugsanstalt Bernau ein.

Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf (MSc) Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder www.bundespolizei.de.

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