Fr. Mrz 29th, 2024
Fahndungstreffer bei der Buskontrolle durch Lindauer Bundespolizisten
Lindau (ots) – Am Freitagvormittag (17. Januar) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz einer 55-Jährigen und ihrer 14-jährigen Tochter aufgrund des Verdachtes der Kindesentziehung die Ausreise untersagt.

Lindauer Bundespolizisten stellten auf der BAB 96 bei der Ausreisekontrolle eines Fernreisebusses in Richtung Italien unter anderem eine 55-jährige Mutter mit ihrer 14-jährigen Tochter als Insassen fest. Bei der Fahndungsüberprüfung der beiden Busreisenden stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Grenzfahndung fest. Demnach war der Mutter durch einen Beschluss des Amtsgerichtes Lüneburg aufgrund der Kindeswohlgefährdung und Verdacht der Kindesentziehung die Ausreise in Begleitung ihrer Tochter zu untersagen und die 14-Jährige in Gewahrsam zu nehmen.

Das Familiengericht hatte der gebürtigen Niedersächsin bereits im Juni 2019 das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge für ihr Kind vorläufig entzogen. Offenbar hatte die Jugendliche hohe Fehlzeiten in der Schule und besaß keine Krankenversicherung. Zudem waren Mutter und Tochter nicht mehr mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet und untergetaucht.

Die Bundespolizisten nahmen die 14-Jährige in Gewahrsam und brachten sie in eine Jugendeinrichtung in Memmingen. Die Beamten übergaben die 55-Jährige wegen des Verdachtes der Kindesentziehung zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an die Kollegen der Lindauer Kriminalpolizei.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann Bundespolizeiinspektion Kempten Eicher Straße 3 | 87435 Kempten Pressestelle Telefon: 0831 / 540 798-1010 E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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