Do. Apr 25th, 2024
Symbolbild Bundespolizei - Festgenommener in Zelle
Freilassing (ots) –

Am Wochenende (8.-10. Januar) haben Bundespolizisten mehrere mit Haftbefehle gesuchte Personen unterschiedlicher Nationalitäten festgenommen. Die Hälfte der Festgenommenen konnten durch Zahlung einer Geldstrafe einem Gefängnisaufenthalt entgehen. Fünf mussten den Weg in eine Justizvollzugsanstalt antreten.

Am Freitag ging der Bundespolizei ein dicker Fisch ins Netz. Bei der Kontrolle eines 34-jährigen Albaners stellten die Beamten im Polizeicomputer einen Haftbefehl gegen den Mann fest. Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilte den albanischen Staatsangehörigen im Jahr 2017 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.455 Euro oder ersatzweise zu einem Gefängnisaufenthalt von 81 Tagen. Der Albaner hatte seine Strafe nicht bezahlt. Die Staatsanwaltschaft Kempten erließ deshalb im Februar 2018 Haftbefehl gegen den Verurteilten. Nun, nach knapp einem Jahr, schnappten ihn die Freilassinger Fahnder an der Grenzkontrollstelle Schwarzbach. Die Strafe konnte er nicht bezahlen, woraufhin ihn die Beamten in ein Gefängnis einlieferten. Hier muss er die nächsten 81 Tage seine Strafe absitzen.

Im Laufe desselben Tages waren die Freilassinger Bundespolizisten noch zweimal erfolgreich. Ein mit Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesuchter Slowene konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei seiner Festnahme bezahlen und weiterfahren. Ebenso konnte eine junge Rumänin, die 100 Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit zahlen und ihre Reise fortsetzen.

Am Samstag ging es für die Beamten der Bundespolizei im gleichen Tempo weiter. Gleich fünf Straftäter nahmen die Bundespolizisten fest. Unter ihnen befand sich ein serbischer Staatsangehöriger, gegen den ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung vorlag. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Serben im Jahr 2011 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Nachdem er den größten Teil seiner Haft abgesessen hatte, schoben ihn die Behörden in sein Heimatland ab. Seine Reststrafe von 157 Tagen Gefängnis muss er nun, da er erneut nach Deutschland wollte, absitzen. Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und brachten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Bernau.

Eine Albanerin und ein Österreicher konnten einer Einlieferung ins Gefängnis durch Zahlung ihrer Geldstrafen entgehen. Dagegen mussten ein weiterer Serbe und ein in Deutschland lebender Syrer den Gang hinter Gitter antreten.

Am Sonntagnachmittag gingen der Bundespolizei Freilassing bei den Grenzkontrollen innerhalb einer Stunde zwei gesuchte Männer ins Netz. Es handelte sich um einen 26-jährigen Serben, den die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wegen Urkundenfälschung per Haftbefehl suchte. Das Amtsgericht Rastatt verurteilte ihn im Jahr 2018 zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Den Großteil der Strafe hatte der Serbe bereits entrichtet. Den noch offenen Betrag von 360 Euro konnte er nach seiner Festnahme entrichten und seine Reise fortsetzten. Auch ein 38 Jahre alter Ungar entging den Fahndern der Bundespolizei an diesem Tag nicht. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den ungarischen Staatsbürger Ende letzten Jahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Die zuständige Staatsanwaltschaft erließ auch in diesem Fall Haftbefehl, welchen die Bundespolizei nun bei dem Ungarn vollstrecken konnte. Nach Zahlung des geforderten Betrages durfte auch er weiterfahren.

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