Fr. Mrz 29th, 2024
Mit den Ein- und Ausreisestempeln wird die Aufenthaltsdauer im Schengenraum dokumentiert und kann so durch die Bundespolizei überprüft werden
Lindau (ots) – Am Samstag (26. Januar) hat die Bundespolizei einen nordmazedonischen Staatsangehörigen festgenommen als dieser versucht hatte unerlaubt nach Deutschland einzureisen.

Lindauer Bundespolizisten überprüften am frühen Morgen am Grenzübergang Lindau-Ziegelhaus einen Nordmazedonier als Insasse eines Fernreisebusses aus Italien. Die Abfrage der Personaldaten des Reisenden aus dem erst sechs Tage zuvor ausgestellten Pass brachten im Fahndungscomputer keinerlei Ergebnisse. Beim Abgleich der Fingerabdrücke stellten die Beamten jedoch ein bis Mai 2020 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik Deutschland fest. Außerdem war der Mann unter anderen Personalien durch die Schweizer Behörden schengenweit zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.

Der Nordmazedonier reiste im Frühjahr 2017 erstmals nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, der später abgelehnt worden war. Der Südosteuropäer wurde daher im November 2017 abgeschoben und mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Der Mann ließ sich anscheinend in seinem Heimatland mehrfach neue Reisedokumente mit unterschiedlichen Personalien ausstellen. Ende 2018 versuchte der 46-Jährige unter anderen Personalien erfolglos ein Visum für Deutschland zu beantragen. Mit seinem neuen Pass wollte sich der Mann nun auf Arbeitssuche begeben.

Die Bundespolizisten zeigten den Nordmazedonier wegen versuchter unerlaubter Einreise an und lieferten ihn noch am selben Abend nach der Richtervorführung in die Justizvollzugsanstalt Eichstätt ein. Von dort soll er direkt in sein Heimatland zurückgewiesen werden.

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Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90 Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau, sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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