Fr. Apr 19th, 2024
Auch beim Verlassen des Sicherheitsbereiches eines Flughafens passiert man Ausweiskontrollen.
Flughafen München (ots) –

Am vergangenen Sonntag (30. August) vollstreckten Bundespolizisten am Flughafen München einen Haftbefehl wegen Betruges in Höhe von knapp 3000 Euro oder ersatzweise 140 Tage Haft.

Der 40-jährige türkische Staatsangehörige hatte sich seinen Ausflug zum Flughafen München sicher anders vorgestellt. Er brachte seinen Sohn zum Flugzeug und hatte sich eine Zutrittsgenehmigung von der Fluggesellschaft zum Abfluggate geholt. Als der Sohn im Flugzeug saß, machte sich der Mann wieder auf den Rückweg. Auf dem Weg aus dem Abflugbereich musste er eine Kontrollstelle der Bundespolizei passieren. Die Beamten stellten eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft München I fest. Diese forderte eine Geldstrafe in Höhe von knapp 3.000 Euro oder ersatzweise 140 Tage Haft wegen Betruges ein. Nachdem der 40-jährige die Geldstrafe bezahlt hatte, durfte er die Wache der Bundespolizei wieder verlassen.

Rückfragen bitte an:

Albert Poerschke Polizeioberkommissar Bundespolizeiinspektion Flughafen München Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen Telefon: 089 973 07 90 21 E-Mail: bpolifh.muc.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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