Fr. Apr 19th, 2024
Eine 19-Jährige, die im Bereich des S-Bahnhaltepunktes Englschalking die Gleise an unerlaubter Stelle überschreiten wollte, hat dem Achtungspfiff des Lokführers ihr Leben zu verdanken.
München (ots) –

Eine 19-Jährige, die am Freitagmorgen (22. Juni) im Bereich des S-Bahnhaltepunktes Englschalking die Gleise – an unerlaubter Stelle – überschreiten wollte, hat dem Achtungspfiff des Lokführers ihr Leben zu verdanken.

Gegen 08:20 Uhr versuchte eine 19-jährige Italienerin im Bereich des Haltepunktes Englschalking die Gleise -entlang eines Trampelpfades – an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle zu überqueren. Da die Jugendliche aus Bogenhausen Kopfhörer trug, nahm sie eine herannahende Rangierlok erst wahr, als sie sich im Gleisbereich befand und den Achtungspfiff hörte. Der Lokomotivführer leitete eine Schnellbremsung ein, da er die 19-Jährige sonst touchiert hätte.

Die Italienerin und der 49-jährige Lokführer erlitten einen Schock und mussten durch Rettungssanitäter betreut werden. Der Triebfahrzeugfahrer wurde vor Ort abgelöst. Gegen die Italienerin wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Durch den Vorfall kam es zu Beeinträchtigungen im Bahnverkehr.

Erst am Montagabend (17. Juni) hatte ein deutlich alkoholisierter, 35-jähriger Pole im Bereich des Bahnhofs Gronsdorf widerrechtlich die Gleise zum Bahnsteig abgekürzt und den Triebfahrzeugführer einer einfahrendenden S-Bahn zu einer Schnellbremsung gezwungen.

Zwei Tage später kam am Mittwochmorgen (20. Juni) ein 37-jähriger Deutscher aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck am S-Bahnhaltepunkt Türkenfeld zu Tode. Ihn hatte, als er an unerlaubter Stelle abkürzte, eine S-Bahn (Leerfahrt) erfasst.

Die Bundespolizei warnt in diesen Zusammenhang eindringlich davor, die Gleise zu betreten bzw. an nicht vorgesehener Stelle zu überqueren. Wie die vorgenannten Fälle zeigen, können die Gefahren, die vom Bahnbetrieb ausgehen, immer dann, wenn man sich nicht an die Regeln hält, verheerende Folgen nach sich ziehen. Nicht nur für den “illegalen Gleisüberschreiter” oder dessen Familie, sondern in vielen Fällen auch für Lokomotiv- oder Triebfahrzeugführer, die zum Teil nach solchen – oft sogar mehrmaligen Vorfällen – den erlernten Beruf wechseln müssen.

Zivilcourage ist auch, andere auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Scheuen Sie sich deswegen nicht, wenn Sie Zeuge von Gleisüberschreitungen, an nicht dafür vorgesehenen Stellen werden, die- oder denjenigen, der einen Regelstoß vergeht, darauf anzusprechen. Gerade auch dann, wenn Sie sie oder ihn kennen.

Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Arnulfstraße 1 a – 80335 München Telefon: 089 515 550 215 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 – 111 zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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