Di. Apr 23rd, 2024
Flughafen München (ots) – Beamte der Bundespolizei konnten gestern (15. Dezember) am Münchner Flughafen drei Haftbefehle in Höhe von insgesamt über 8.600 Euro oder 378 Tage Haft vollstrecken und einen Schleuser festnehmen. Alle drei Verurteilten konnten die geforderten Geldstrafen bezahlen. Der Schlepper muss sich demnächst wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern vor Gericht verantworten.

Den Anfang machte am Dienstagvormittag eine 24-jährige türkische Staatsangehörige, die von München nach Ankara fliegen wollte. Der Polizeicomputer warf einen Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise und Aufenthalt in Deutschland aus. Entweder sollte die junge Frau, die mittlerweile einen gültigen Aufenthaltstitel hat, für 120 Tage ins Gefängnis oder ersatzweise 2.470 Euro Strafe zahlen. Sie entschied sich für die Zahlvariante und konnte nach Ankara ausreisen.

Am Abend schlug das EasyPass-System zu: Ein 51-jähriger Deutscher war auf dem Weg in Richtung Südafrika, als ihn die elektronische Kontrolle nicht passieren ließ. Grund hierfür war ein Haftbefehl wegen Betrugs. Demnach sollte der Mann entweder 238 Tage absitzen oder über 5.300 Euro Strafe zahlen. Nach mehreren Telefonaten mit Verwandten konnte der Ausreisewillige den geforderten Betrag aufbringen und an die Staatskasse zahlen. Die Bundespolizisten entließen ihn von der Wache, allerdings war sein Flug nach Kapstadt bereits ohne ihn gestartet.

Dass das Fahren ohne Fahrerlaubnis teuer werden kann, musste am Abend ein 32-jähriger Deutscher feststellen. Aus Kapstadt ankommend nahmen ihn Bundespolizisten gleich fest. Der Mann war zu 863 Euro Strafe oder ersatzweise 20 Tage Haft verurteilt worden. Um dem Gefängnis zu entgehen, zahlte er die Strafe und konnte die Wache der Bundespolizei als freier Mann wieder verlassen.

Gegen Mittag wurden Bundespolizisten auf einen 25-jährigen Syrer aufmerksam, der aus Istanbul kam. Bei seiner Kontrolle wurde neben dem deutschen Flüchtlingsausweis auch ein syrischer Reisepass gefunden. Die Abfrage ergab, dass der Mann bereits im September von Kollegen der Rosenheimer Bundespolizei wegen des Einschleusens von Ausländern angezeigt wurde. In der darauf folgenden Befragung gab der Mann unumwunden zu, im letzten halben Jahr zwölf Familienangehörige auf illegale Weise aus Ungarn nach Deutschland geschleust zu haben. Jetzt wollte er seinen Bruder, der noch in Syrien lebt, mit Hilfe einer Schleuserorganisation über die Türkei nach Deutschland holen. Die dafür nötigen 6.000 Euro habe er sich durch den An- und Verkauf von Autos in Deutschland verdient. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wird sich der junge Mann wegen des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern vor Gericht verantworten müssen. Der Staatsanwalt beantragte wegen seines festen Wohnsitzes keinen Untersuchungshaftbefehl und entließ den Mann.

Rückfragen bitte an: POK Albert Poerschke -Öffentlichkeitsarbeit- Bundespolizeiinspektion Flughafen München Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen Telefon: 089 973 07 90 21 E-Mail: bpolifh.muc.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.

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