Do. Mrz 28th, 2024
Das deutsche Waffengesetz verbietet jeglichen Umgang mit derartigen Schleudern
Furth im Wald (ots) –

Eine in Deutschland verbotene Schleuder haben Fahnder der Bundespolizei am Freitagnachmittag (31. Juli) bei der Kontrolle eines 20-Jährigen festgestellt. Der Mann aus dem Landkreis Rottal-Inn war kurz zuvor im Bereich Furth im Wald aus Tschechien eingereist.

Auf Nachfrage der Bundespolizisten nach mitgebrachten und anzeigepflichtigen Waren nannte der Niederbayer sofort die auf einem Verkaufsstand in Tschechien erworbene Schleuder. Dabei handelte es sich um eine in Deutschland verbotene Präzisionsschleuder mit Armstütze. Der Junge Mann gab an, sich beim Kauf nicht bewusst gewesen zu sein, dass er sich in Deutschland damit strafbar mache. Vielmehr habe er die Schleuder zum Preis von fünf Euro für ein Spielzeug gehalten.

Auch wenn die Aussagen glaubwürdig erschienen, den Beamten blieb keine Wahl. Das deutsche Waffengesetz verbietet auf Grund ihrer Gefährlichkeit derartige Schleudern: Schon der Besitz ist unter Strafe gestellt.

Die Bundespolizisten stellten den verbotenen Gegenstand sicher und erstatteten Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Bundespolizei warnt davor, leichtfertig Waren in Tschechien zu kaufen ohne zu wissen, ob der Umgang, der Besitz oder das Führen in Deutschland erlaubt ist. Neben Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten kann es auch, wie der vorliegende Fall zeigt, zu Strafanzeigen kommen.

Um Verstöße gegen in Deutschland geltende Gesetze und unliebsame Überraschungen zu vermeiden, rät die Bundespolizei sich vor dem Einkauf über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

Rückfragen bitte an:

Josef Pongratz Bundespolizeiinspektion Waldmünchen An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen Telefon: 09972 94 08 105 E-Mail: bpoli.waldmuenchen.controlling@polizei.bund.de

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof). Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen Oberpfalz.

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