Do. Apr 18th, 2024
Symbolbild Bundespolizei - Grenzkontrollen
Freilassing / Schwarzbach (ots) –

Am Dienstag (4. Juni) hat die Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle auf der A8 je zwei italienische und türkische Staatsangehörige wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz festgenommen. Einen der Türken wies die Bundespolizei nach Österreich zurück.

Am frühen Nachmittag haben Bundespolizisten an der Autobahnkontrollstelle Schwarzbach einen Pkw mit deutscher Zulassung angehalten. In dem Fahrzeug befanden sich zwei aus Italien stammende Männer sowie eine 29-jährige Türkin und ihr 19 Jahre alter türkischer Begleiter. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten bei dem jungen Türken fest, dass er sich mit einem Reisepass einer anderen Person auswies. Gegen ihn bestand der Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise und des Ausweismissbrauchs. Die Bundespolizisten konnten während der Kontrolle ermitteln, dass sowohl die beiden Südländer als auch die Türkin versuchten, den 19-Jährigen unerlaubt nach Deutschland zu bringen. Die Bundespolizei nahm die vier Personen fest und brachte sie zur Inspektion nach Freilassing.

Die Bundespolizisten zeigten die in Deutschland lebenden Italiener und die Türkin wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise an. Sie konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen ihre Reise fortsetzen. Dem 19-Jährigen verweigerte die Freilassinger Bundespolizei die Einreise nach Deutschland und zeigte ihn wegen des Urkundendeliktes und der versuchten unerlaubten Einreise an. Anschließend wiesen sie den Mann zurück und übergaben ihn den österreichischen Behörden.

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Die Bundespolizei untersteht mit ihren rund 40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.  

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