Do. Apr 18th, 2024
Originalbild Bundespolizei - Transporter des Verurteilten
Laufen (ots) – Das Amtsgericht Laufen hat am Montag (23. März) einen 45-jährigen Iraker wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Dem Schuldspruch waren ein Fahndungserfolg und umfangreiche Ermittlungen der Bundespolizei Freilassing vorausgegangen.

Bundespolizisten nahmen im Oktober des vergangenen Jahres bei Waging am See sechs irakische Staatsangehörige fest. Die Männer hatten keine Ausweispapiere dabei. Die Beamten erkannten, dass es sich um eine Schleusung handeln könnte und leiteten sofort Fahndungsmaßnahmen ein – mit Erfolg. Tatsächlich stoppten bayrische Grenzpolizisten wenige Minuten später einen 45-jährigen Iraker in einem Kleintransporter mit schwedischer Zulassung an der österreichischen Grenze und übergaben diesen der Bundespolizei. Schon die ersten Ermittlungen erhärteten den Verdacht: Der 45-Jährige hatte die sechs Männer mutmaßlich ungesichert auf der Ladefläche seines Transporters eingeschleust. Eine Fahrerlaubnis hat der Mann nie besessen. Die Bundespolizisten führten den 45-Jährigen dem Haftrichter vor, der dessen Unterbringung in Untersuchungshaft anordnete. Die Ermittler der Bundespolizei werteten nun zahlreiche Spuren und Beweismittel aus. Sie fanden Fingerabdrücke der Geschleusten an der Ladefläche des Transporters. Sie werteten die Handydaten des Beschuldigten aus und erkannten, dass dieser im Auftrag eines Schleusernetzwerks gehandelt hatte. Der Iraker gestand neben der Einschleusung der sechs Männer auch eine weitere Tat: Fünf Tage zuvor hatte er bereits neun Iraker nach Deutschland eingeschleust. Bereits in der nächsten Woche sollte der Mann erneut als Schleuser eingesetzt werden.

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Laufen verurteilte den 45-Jährigen nun wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich zogen die Richter den Schleuserlohn in Höhe von 1.000 Euro, den Transporter und das Smartphone des Verurteilten ein. Der Mann erhielt ein zweijähriges Fahrerlaubnisverbot und trägt die Kosten des Verfahrens.

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