Bundespolizisten überprüften die Reisenden eines Zuges, der von Kufstein nach Rosenheim unterwegs war. Ein afghanischer Staatsangehöriger konnte sich lediglich mit einer österreichischen Asylkarte ausweisen. Einen gültigen Reisepass hatte er nicht dabei. Bei der Recherche im Polizeicomputer stießen die Beamten zudem auf eine Fahndungsnotierung. Wegen unerlaubter Einreise war der 40-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 1.200 Euro verurteilt worden. Diese hatte der Mann allerdings bisher nicht gezahlt. Da der Verhaftete auch jetzt nicht über den geforderten Betrag verfügte, musste er ersatzweise ein 119-tägige Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bernau antreten. Ferner wurde er wegen unerlaubter Einreise angezeigt.
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Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 – 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2201 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.
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