Fr. Apr 19th, 2024
Schönefeld (ots) – Am Mittwoch kontrollierten Bundespolizisten am Flughafen Berlin-Schönefeld einen Mann, der mit einer Schreckschusspistole und 75 Patronen im Handgepäck fliegen wollte.

Gegen sechs Uhr erschien ein 49-jähriger Ukrainer mit einer in Deutschland legal erworbenen automatischen Selbstlade-Gaspistole zur Luftsicherheitskontrolle. Dabei war ihm offensichtlich nicht bewusst, dass die Mitnahme dieser Waffe im Handgepäck verboten ist. Hinzu kommt, dass er zum Führen dieser Waffe weiterhin einen kleinen Waffenschein benötigt. Da der Mann eine solche Pistole ausschließlich legal besitzen, aber nicht führen durfte, leiteten die Beamten gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Anschließend erklärten sie dem Ukrainer, dass man vom erlaubnisfreien Besitz einer Schreckschusswaffe nicht auf ein ebenso erlaubnisfreies Führen schließen darf. Da die Airline den Transport der Pistole nebst der Munition auch im Großgepäck ablehnte, gab der Ukrainer den Besitz an seiner Waffe und der Munition freiwillig auf. Somit konnte der Mann seinen Flug noch rechtzeitig antreten. Gaspistole und Munition sowie die weitere Bearbeitung des Sachverhalts übernahm zuständigkeitshalber die Polizei Brandenburg.

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