Fr. Apr 19th, 2024
Berlin (ots) – Bundespolizisten vollstreckten Montagmittag im Frankfurter Stadtgebiet vier Haftbefehle gegen einen Mann.

Gegen 12:30 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen Fußgänger, der in der Slubicer Straße in Richtung Polen unterwegs war. Bei der Überprüfung des 38-jährigen Polen stellten die Beamten fest, dass dieser mit vier Haftbefehlen von unterschiedlichen Staatsanwaltschaften gesucht wird. Außerdem wurde der 38-Jährige im Mai 2018 durch die Ausländerbehörde in Cottbus nach Polen abgeschoben.

Den ersten Haftbefehl erließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Mai 2018. Das dortige Amtsgericht hatte den Mann im Juli 2013 wegen Betrugs zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wovon er noch 61 Tage zu verbüßen hat.

Ebenfalls im Mai 2018 erließ die Staatsanwaltschaft Ellwangen einen Haftbefehl gegen den Polen. Wegen Sachbeschädigung wurde er im Oktober 2013 vom Amtsgericht Crailsheim zu 400 Euro Geldstrafe bzw. 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.

Im Juni 2018 folgte der dritte Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Betrugs. In dem Fall wurde der Pole im März 2016 vom Amtsgericht Berlin Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, wovon der Gesuchte noch 335 Tage zu verbüßen hat.

Der vierte Haftbefehl wurde ebenfalls im Juni 2018 von der Staatsanwaltschaft in Hannover erlassen. Das dortige Amtsgericht verurteile den 38-Jährigen im Dezember 2016 wegen Beihilfe zur Bandenhehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Aus diesem Urteil hat der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe von 205 Tagen offen.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen brachten Bundespolizisten den Mann in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt.

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