Do. Apr 25th, 2024

Gesetzlich krankenversicherte Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können zukünftig zusätzliche präventive Betreuung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte beanspruchen. Dazu gehören die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Planes zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, Aufklärung über Mundhygiene sowie die Entfernung harter Zahnbeläge. In die Aufklärung sollen Pflegepersonal oder unterstützende Personen einbezogen werden.

Auf Initiative der Zahnärzteschaft hat dies gestern der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, der über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Für den betroffenen Personenkreis fehlten bisher angemessene Möglichkeiten der zahnärztlichen Versorgung, obwohl gerade diese Menschen besondere Unterstützung verdienen. Ihre Mundgesundheit ist meistens schlechter als bei der übrigen Bevölkerung, das Risiko für Karies, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist besonders hoch.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, dazu: “Dies ist ein schon lange überfälliger Schritt für eine Patientengruppe, die besondere Aufmerksamkeit nötig hat. Es gilt, Versorgungsdefizite zu beseitigen und der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die deutliche Zunahme des Anteils älterer Menschen bedeutet auch für die Zahnmedizin eine große Herausforderung. Mundgesundheit ist ein wichtiger Faktor für die Allgemeingesundheit und Lebensqualität. Die beschlossenen Maßnahmen können aber nur ein erster Schritt sein – weitere Verbesserungen müssen folgen.”

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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