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Wetter

ADAC / Schnee und Eis / Vorfahrt für den Winterdienst / ADAC: ...

Schnee und Eis / Vorfahrt für den Winterdienst / ADAC: Autobahn-Räumdienst
kostet bis zu 4 Millionen Euro pro Tag


München (ots) - Der Winter hat noch gar nicht richtig angefangen,
da reißen die Kosten für Räum- und Streueinsätze bereits tiefe Löcher
in die öffentlichen Kassen. Wie der ADAC berechnet hat, kostet der
Winterdienst auf den Autobahnen in Deutschland bis zu vier Millionen
Euro pro Tag. Ungeachtet dessen dürfen die Autofahrer laut Club
jedoch nicht automatisch geräumte Straßen erwarten. So sollen zwar
die für die Verkehrssicherungspflicht auf Autobahnen zuständigen
Bundesländer das Schneeräumen und Streuen nach besten Kräften
durchführen. Eine tatsächliche Räum- und Streupflicht sieht das
Bundesfernstraßengesetz aber nur an besonders gefährlichen
Straßenstellen vor.

Die Einsatzkräfte richten sich nach Angaben des ADAC bei ihrem
Kampf gegen Eis, Schnee und Matsch nach speziellen
Straßenwetter-Vorhersagen. So kann genau kalkuliert werden, wie viel
Feuchtsalz benötigt wird. Besondere Problemstrecken werden für den
Winter optimal vorbereitet, indem Taumittel-Sprühanlagen installiert
oder Eis hemmende Asphaltbeläge eingebaut werden. Ist mit Schnee und
Eis zu rechnen, machen sich die Winterdienste bis spätestens fünf Uhr
morgens durch Kontrollfahrten ein Bild von der Situation. Ist ein
Räum- und Streueinsatz notwendig, kann er rechtzeitig vor Einsetzen
des Berufsverkehrs durchgeführt werden.

Sind Fahrzeuge des Winterdienstes auf Autobahnen im Einsatz,
sollten die Verkehrsteilnehmer besonders vorsichtig sein und Geduld
mitbringen. Vor allem Überholvorgänge sollten vermieden werden, denn
die Räumfahrzeuge fahren meist gestaffelt im Verband. Zudem ist vor
den Räumfahrzeugen mit einem wesentlich schlechteren Fahrbahnzustand
zu rechnen als hinter ihnen. Der ADAC rät, den Fahrzeugen mit
ausreichendem Abstand zu folgen. Zu dicht auffahrende Autos werden
mit Salz und Schneestaub bespritzt.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
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Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Andreas Hölzel

Tel.: +49(0)89 76 76 5387
E-Mail: andreas.hoelzel@adac.de



17. Dezember 2010
#201427
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Wetter

ADAC / Neue Fragen zur Winterreifenregelung / Unsicherheiten unter ...

Neue Fragen zur Winterreifenregelung / Unsicherheiten unter Bikern
und Quadfahrern / ADAC erklärt komplizierte Rechtslage


München (ots) - Kaum hat der Gesetzgeber unklare Formulierungen
zur Winterreifenpflicht präzisiert, werden die Rechtsexperten des
ADAC bereits wieder mit neuen Fragen rund um die Winterreifen
konfrontiert. So hat jetzt der Bundesverband der Motorradfahrer
(BVDM) in einer Presseerklärung den Anschein erweckt, die situative
Winterreifenpflicht gelte nicht für Motorräder. Der ADAC widerspricht
dieser Einschätzung, denn hier hat sich seit 2006, dem Termin der
Einführung der Wínterreifenpflicht, nichts geändert. Nach der
Neuregelung des § 2 Abs. 3a StVO darf ein Kraftfahrzeug auf
verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren
werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der
Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil
und die Struktur von M+S-Reifen so konzipiert sein, dass diese Reifen
auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als
Sommerreifen.

Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für
Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO
aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie
verweist, gilt die Pflicht auch für zwei- und dreirädrige Krafträder.
Während für Roller und leichtere Krafträder oftmals Winterreifen
angeboten werden, sind solche für schwere Motorräder praktisch nicht
erhältlich, was für diese Zweiräder einem Fahrverbot bei Schnee und
Eis gleichkommt. Wer dennoch fährt, riskiert ein Bußgeld von
mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch Besitzer von
Quads und geländegängigen Pkw müssen Winterreifen aufziehen, wenn sie
auf verschneiten oder vereisten Straßen fahren wollen; grobstollige
Reifen allein reichen nicht.

Dagegen müssen Anhänger und Wohnwagen nicht mit wintertauglichen
Reifen ausgerüstet werden - das Gesetz verlangt das nur von
Kraftfahrzeugen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der ADAC jedoch
dringend, auch Anhänger mit Winterreifen auszurüsten. Wer nach einer
Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat,
muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt
zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; aber bei nächster Gelegenheit
muss ein Winterreifen montiert werden.

Falsch ist auch die Behauptung, Politessen würden jetzt gezielt
die Reifen parkender Autos kontrollieren und Strafen bei Sommerreifen
aussprechen. Das Gesetz verbietet das Fahren mit ungeeigneter
Bereifung, nicht aber das Parken. Wer Sommerreifen auf seinem
Kraftfahrzeug montiert hat, muss den Wagen stehen lassen. Wer
trotzdem beim Fahren erwischt wird, dem droht neben dem Bußgeld und
dem Eintrag in Flensburg auch, dass er seine Fahrt nicht fortsetzen
darf und abgeschleppt wird.

Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2

Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer

Tel.: +49(0)89 76 76 2632
Email: maximilian.maurer@adac.de



14. Dezember 2010
#199241
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