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Politik

Anwalt Offenbach - Anwalt Erzhausen - Familienrecht Offenbach - Kanzlei Sachse

Die häusliche Gewalt

Ab dem 01. Januar 2002 werden die von der häuslichen Gewalt Betroffene stärker vom Gesetz geschützt. Dann tritt das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft. Das Gesetz ermöglicht den Opfern häuslicher Gewalt, den Täter zeitlich befristet oder dauerhaft der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Das Zivilgericht kann dem Peiniger bei Strafe verbieten, sich der Wohnung oder dem Opfer zu nähern. Damit kann die betroffene Frau den gewohnten Lebensraum für sich - und gegebenenfalls die Kinder - allein beanspruchen.

Der gleiche Schutz gilt auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften - sogar dann, wenn es sich um die Wohnung des gewalttätigen Partners handelt. Außerdem kann jede weitere Form der Belästigung, zum Beispiel durch Telefonterror, Nachstellungen, Verfolgung durch Fremde vom Zivilgericht verboten werden. Hält sich der Täter nicht daran und terrorisiert die Betroffene weiterhin, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft.

Die rechtliche Grundlage für erweiterte Rechte der von häuslicher Gewalt Betroffenen ist damit geschaffen. Abzuwarten ist, wie die Gerichte das Gesetz anwenden werden.

Anzumerken bleibt, dass nur physische Gewalt als Tatbestand erfasst ist, die Beweislast bei den Opfern liegt und das Verfahren von der Anzeige bei der Polizei bis zum tatsächlichen Wohnungsverweis durch das Familiengericht bis zu drei Wochen dauern kann.

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Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
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das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse Fabian Sachse August-Bebel-Str. 29 63225 Langen info@kanzlei-sachse.de 06103/2707599 http://www. kanzlei-sachse.de

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5. Dezember 2011  von   PRGateway
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Politik

Kirchanschöring setzt beim Ehrenamt aufs Internet

Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember / Deutschlandweit erste Gemeinde beteiligt sich bei www.doogood.org, dem bundesweiten Netzwerk für soziale Verantwortung/ Bürgermeister Hans-Jörg Birner: Wichtiges Werkzeug, ehrenamtliche Helfer und Aufgaben zusammenzubringen

KIRCHANSCHÖRING - Gegenseitige Hilfe der Menschen und bürgerschaftliches Engagement zählt hier noch viel: Beim Vermitteln von sozialen Aufgaben und ehrenamtlichen Mitarbeitern setzt der 3.200-Seelen-Ort Kirchanschöring (Lkr. Traunstein) als erste Gemeinde Deutschlands auf www.doogood.org. "Wir müssen beim Ehrenamt die Zeichen der Zeit erkennen", sagte der 44-jährige Bürgermeister Hans-Jörg Birner (CSU) anlässlich des Beitritts zum neuen bundesweiten Internet-Netzwerk für soziale Verantwortung.

Im oberbayerischen Rupertiwinkel zwischen Waginger See und österreichischer Grenze ist die Welt noch in Ordnung: Etwas mehr als ein Drittel der Kirchanschöringer Bevölkerung ist laut Bürgermeister Birner ehrenamtlich tätig. Birner: "Allein 60 Vereine sind aktiv im Dorfleben. Die Vereinsstrukturen sind noch in Ordnung, aber der Nachwuchs bricht uns weg." Zudem steigen laut dem Gemeindeoberhaupt die beruflichen Herausforderungen für die Dorfbewohner. Die höhere Berufstätigkeit von Frauen ist auch ausschlaggebend für knappe Zeitbudgets: "Nur wenige haben noch Zeit für ehrenamtliche Aufgaben, deshalb setzen wir jetzt auf die Auswahlfunktion der Ehrenamts-Plattform DOOGOOD", sagt der Rathaus-Chef.


Internet statt Karteikarten
Um Helfer für diese Aufgaben zu koordinieren, hat die Gemeinde vor einiger Zeit ein "Sozialbüro" als Knotenpunkt des sozialen Engagements - quasi auf analoger Ebene - eingerichtet. Die Vermittlung auf Basis von Karteikarten ist mühsam, die zunehmenden Daten mit Angebot und Nachfragen manuell kaum zu handeln. Mit Hilfe der neuen Internet-Plattform soll das treffsichere Finden von ehrenamtlichen Helfern leichter gehen.

Großes Angebot an ehrenamtlichen Aufgaben
Hilfe zur Selbsthilfe hat Tradition in Kirchanschöring. Seit 1991 gibt es einen Sozialfonds, aus dem unbürokratisch geholfen wird. "Wir wollen nicht nur auf den Staat vertrauen", sagt Michaela Stockhammer, im Rathaus für Sozialwesen zuständig. Rund 15.000 Euro sind immer im Topf. 80 bis 100 Dorfbewohner kommen so jedes Jahr durch schlimme Krisen. Nachbarschaftshilfe wird groß geschrieben. Bei einem Ort mit 45 Weilern ist dies unbedingt notwendig. Die Palette an zu vergebenden ehrenamtlichen Tätigkeiten der Gemeinde, aus den Vereinen und kirchlichen Institutionen ist ebenfalls groß: Vorlesen, Begleiten, Spazieren gehen, Gartenhilfe, aber auch die Unterstützung von Familienangehörigen, die einen pflegebedürftigen Menschen betreuen. "Mit DOOGOOD wollen wir auch den Bedarf in der Bevölkerung abfragen", sagt Michaela Stockhammer.

Ansprache einer neuer Generation von Helfern
Bürgermeister Hans-Jörg Birner war sofort von der neuen Internet-Plattform www.doogood.org begeistert, die ihm ein Mitarbeiter vorstellte. "Es schlummern noch viele freiwillige Helfer in unserer Gemeinde, von denen wir noch gar nichts wissen", ist sich Birner sicher. Dieses Potential will er mit Hilfe des Internets wecken. Doogood ist für ihn eine gute Lösung, "weil Generationen über das Internet angesprochen werden, die bisher nicht erreicht worden sind." Diese Lücke schließe DOOGOOD", so Birner.

Ehrenamtliche Leistung lohnt sich
In dem Netzwerk für soziale Verantwortung, das am 1. Dezember 2011 offiziell in Berlin vorgestellt wird, melden sich sowohl hilfswillige Ehrenamtliche als auch hilfesuchende Sozialinstitutionen oder Vereine kostenlos an und werden dann zusammen gebracht. "Wer sich gegen eine geringe Gebühr als Premiumnutzer registriert, nimmt zusätzlich an einem attraktiven Geschenk- bzw. Förderungssystem teil", erläutert Jeanine von Stehlik, Gründerin der bundesweiten Plattform im oberbayerischen Oberhaching. Für jede ehrenamtlich geleistete Stunde wird jeweils ein DOOGOOD-Punkt gut geschrieben, den man dann in unterschiedlichste Prämien eintauschen kann. "Damit wird ehrenamtliche Leistung auch belohnt", freut sich Bürgermeister Hans-Jörg Birner.

"Kleines Dankeschön" für ehrenamtliche Arbeit
Anerkennung gab es für verdiente Gemeindemitglieder bisher nur über einen Titel. Die Vereine im Ort stimmten darüber ab. Ehrenamtler des Jahres 2011 sind Georg Roitner jun., der ein großes Musikfest organisiert und eine Typisierungsaktion ins Leben gerufen hat, und Elfriede Allerberger, die als gemeindliche Seniorenbeauftragte rund 800 Stunden im Jahr geleistet hat. In Zukunft soll es nicht nur beim Titel bleiben. DOOGOOD ist laut Bürgermeister Birner ein sehr gutes Werkzeug, über das Prämiensystem "ein kleines Dankeschön" zu sagen.

Vier Millionen Arbeitsstunden täglich fehlen
"Wir wollen im sozialen Bereich den Bedarf an ehrenamtlicher Mitarbeit decken", hofft DOOGOOD-Gründerin von Stehlik. In Deutschland besteht allein im sozialen Sektor ein Manko an Arbeitsstunden freiwilliger Helfer von vier Millionen Stunden pro Tag. Das willen man mit DOOGOOD ändern." Zusätzlich soll die Mitarbeit der jetzt schon bundesweit rund 30 Millionen ehrenamtlich Tätigen besser anerkannt werden", sagt die 35-jährige Juristin, die selbst über ein Ehrenamt zur Portalgründung kam.

Für Bürgermeister Birner steht fest: "Jeder einzelne Kirchanschöringer kann jetzt mit seinen individuellen Fähigkeiten in seiner unmittelbaren Umgebung helfen." Das gehört für ihn zur Lebensqualität in einer lebendigen Gemeinde. Die Jugend wachse in das Ehrenamt geradezu hinein. "Mit DOOGOOD haben wir das Koordinationsinstrument gefunden. Jeder weiß in Zukunft, wo er helfen kann und wo Hilfe dringend gebraucht wird." Mit der Vorreiterrolle im sozialen Engagement wird auch das Credo des Bürgermeisters mit Leben erfüllt, das er sich für seine Gemeinde wünscht: "Do lost se guat leben."

Über DOOGOOD
Hinter dem Netzwerk DOOGOOD steht die DOOGOOD-Stiftung für soziale Verantwortung mit Sitz in Oberhaching bei München. Sie sichert als beherrschende Gesellschafterin der DOOGOOD Dienstleistungs- GmbH die auf den bürgerschaftlichen "Dritten Sektor" ausgerichtete Unternehmensstrategie dieser als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb tätigen GmbH. Die Erlöse dieser GmbH gehen entsprechend

Josef König
Pressebüro König
info@koenig-online.de
DOOGOOD Dienstleistungsgesellschaft mbH
4. Dezember 2011  von   PRGateway
#319619
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Politik

Kündigungswelle bei Opel

Die Adam Opel AG soll bis zum Jahresende 1800 Arbeitsplätze in Bochum abbauen. Was erwartet die betroffenen Arbeitnehmer von Opel? Was ist ihnen zu raten? Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen

Die Adam Opel AG soll bis zum Jahresende 1800 Arbeitsplätze in Bochum abbauen. Was erwartet die betroffenen Arbeitnehmer von Opel? Was ist ihnen zu raten? Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen
Das Onlineportal Der Westen und Ruhrnachrichten.de berichteten jüngst über einen geplanten Stellenabbau im Bochumer Werk von Opel. Das Portal berichtet, dass bereits 78 Änderungskündigungen ausgesprochen wurden, gegen die viele Arbeitnehmer von Opel von dem Bochumer Arbeitsgericht geklagt haben. Im Laufe des Jahres sollen zahlreiche weitere Arbeitnehmer eine Änderungskündigung erhalten, in dem die Arbeitnehmer in das Rüsselsheimer Werk von Opel zwangsversetzt werden sollen. Alternativ wird den Mitarbeitern auch eine Abfindung angeboten dafür, dass die Arbeitnehmer freiwillig das Unternehmen verlassen. Unklar ist bislang, ob es auch zu betriebsbedingte Kündigungen kommen kann.

Unternehmen gehen bei einer Reduzierung der Belegschaft in dieser Größe oft wie folgt vor:

Entweder Opel spricht Beendigungskündigungen oder so genannte Änderungskündigungen aus. Beide sind grundsätzlich nur aus betriebsbedingten Gründen zulässig.

Bei Entlassungswellen kann der Abbau von Arbeitsplätzen auch von sogenannten Sozialplänen begleitet werden. Darin sind sogenannte Sozialplanabfindungen vorgesehen für den Fall, dass ein Arbeitnehmer das Unternehmen freiwillig verlässt und gegen eine betriebsbedingte Kündigung keine Kündigungsschutzklage einreicht. Manchmal werden Abfindungen auch ohne Sozialplan für ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen angeboten. Für den gekündigten Arbeitnehmer kann es in diesen Fällen dennoch sinnvoll sein, Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn die angebotene Sozialplanabfindung oder Abfindung nicht einer Abfindung entspricht, die regelmäßig im Rahmen eines gerichtlichen Verfahren zu erreichen wäre. In Kündigungsschutzprozessen lassen sich nämlich erfahrungsgemäß zum Teil deutlich höhere Abfindungen erzielen und eine Reihe von weiteren Ansprüchen nebenher durchsetzen, die vom Sozialplan oder dem Abfindungsangebot nicht umfasst sind.

Bei einer Änderungskündigung muss der betroffene Arbeitnehmer folgendes beachten:

Die Änderungskündigung besteht 1. aus einem Änderungsangebot - oft eine Versetzung oder eine Lohn- oder Arbeitszeitkürzung - und 2. einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass der Arbeitnehmer mit den Änderungen seines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden ist.

Der Arbeitnehmer hat jetzt folgende Möglichkeiten:

1. Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot annehmen, wodurch sich automatisch der Inhalt des Arbeitsverhältnisses ändert. Medienberichten zufolge haben viele Bochumer Opelaner bereits Änderungskündigungen angenommen und sind in das Rüsselsheimer Opel-Werk gewechselt.

2. Der Arbeitnehmer erklärt einen sogenannten Änderungsvorbehalt und klagt vor dem Arbeitsgericht gegen die Änderung mit einer sogenannten Vorbehaltsklage bzw. einer Änderungsschutzklage. Ganz wichtig: Diese Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Änderungskündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Der Arbeitnehmer darf nicht vergessen, den Vorbehalt gegenüber dem Arbeitgeber auch innerhalb einer Drei-Wochen-Frist (am besten sofort) auszusprechen. Falls der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage gewinnt, gelten die alten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer fort. Der Arbeitnehmer darf dann im Opel-Werk in Bochum weiter arbeiten. Falls er die Klage verliert, behält er zwar den Arbeitsplatz, muss aber die geänderten Bedingungen akzeptieren und etwa nach Rüsselsheim umziehen.

3. Der betroffene Arbeitnehmer könnte theoretisch nur eine Änderungsschutzklage erheben und keinen Änderungsvorbehalt erklären. Hierzu ist generell nicht zu raten, weil der Arbeitnehmer sich dann nicht die Option frei hält, bei dem Arbeitgeber zu geänderten Bedingungen weiter zu arbeiten.

Arbeitnehmer-Rat des Fachanwalts zur Änderungskündigung: Für den Arbeitnehmer ist es regelmäßig am besten, sich für die 2. Möglichkeit zu entscheiden und Änderungsschutzklage unter gleichzeitigem Ausspruch eines Vorbehalts gegenüber dem Arbeitgeber zu erheben. Presseberichten zufolge sind die beim Bochumer Arbeitsgericht eingereichten Klagen solche sogenannte Änderungsschutz- oder Vorbehaltsklagen. Ganz wichtig ist es, die Änderung unter Vorbehalt selbst dann innerhalb der Dreiwochenfrist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber keine Frist zur Annahme gesetzt hat.

Arbeitnehmer-Rat des Fachanwalts zur Beendigungskündigung: Bei betriebsbedingten Kündigungen durch so große Unternehmen, wie Opel, ist zu einer Kündigungsschutzklage fast immer zu raten. Regelmäßig ist es nämlich möglich, zumindest eine hohe Abfindung für den Arbeitnehmer herauszuholen. Erfahrungsgemäß kalkulieren derart große Unternehmen bei Entlassungswellen fest mit Beträgen, die sie bei gerichtlichen Vergleichen bei Kündigungsschutzklagen an die betroffenen Arbeitnehmer als Abfindung überweisen.

Ein Fachbeitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Essen und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen
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Alexander Bredereck
Bredereck Willkomm
essen-anwalt-marketing@web.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
2. Dezember 2011  von   PRGateway
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Politik

EU-Allianz startet neue Eurozone im All

Kapp Karneval, 02. Dez. 2011 Finanzkrise mal nicht ganz ernst genommen

Kapp Karneval, 02. Dez. 2011

Der Startschuss für den ersten bemannten Raumflug zum Mars ist gefallen. Anders als erwartet wird wohl nicht ein Mensch seinen ersten Schritt auf diesen Planeten setzen, denn die Weltwirtschaftskrise, ermöglicht es weder der NASA noch anderen Raumfahrtbehörden, diese kostspielige Mission durchzuführen.

Bedingt durch die umstrittenen Krötensammlungen seitens König Froggi und seiner undurchsichtigen Froschgesellen, hat dieser nun eine Allianz mit seinem langjährigen Kumpel Sir Draggi von FangAnDu gebildet. Als neue Weltmacht ohne genaue Ziele, außer dass der Planet Erde etwas mehr Humor benötigt, haben sie sich nun in die NASA eingekauft mit dem selbsternannten Ziel, die Eurozone intergalaktisch ausbauen zu wollen.

Der Tatendrang und Pioniergeist dieser Allianz kennt keine Grenzen. Grenzenlos sind auch ihre Ideen, die Weltfinanzkrise zu bewältigen und die Eurozone voranzutreiben, dass sie nicht einmal Halt vor den endlosen Tiefen des Weltalls sowie wenig erforschter Planeten machen. Es sind aber auch die unerschrockenen Pioniere, die die Menschheit so weit brachten. Sie stellten sich jeder Herausforderung, nahmen Rückschläge hin, standen immer wieder auf und scheuten sich nicht ihr gesamtes Hab und Gut zu riskierten. Die Helden von gestern sind nun die Reptilien von heute und wir legen vertrauensvoll das Schicksal der Menschheit in ihre Hände, oder Pfoten, Krallen, wie auch immer...

Fakt ist nur das die Evolution uns Menschen einen Streich gespielt hat und wir immer mehr zu humorlosen Höhlenmenschen mutieren, wogegen uns Mutter Natur eines Lustigeren belehrt. Denn vergessen sollen wir wohl alle nicht, dass Humor ist wenn man trotzdem lacht, auch wenn ein Frosch die Kröten macht!

In diesem Sinne wünscht die NEWS-Redaktion von FangAnDu-Social ein fröhliches Schaffen und nehmt euer Leben nicht so ernst. Lachen ist gesund und hält lange jung.

FangAnDu-Social ist die neue Innovation, die Socialnet mit Humor und günstigen Werbelösungen verbindet.

Mit dem Slogan:

FangAnDu - Spar Dein Geld und hüpf vor Glück sowie den sympathischen Charakteren "König Froggi" und "Draggi von FangAnDu", die neben ihren Rollen als Moderatoren, die User auch unterhaltsam durch die Finanzkrise begleiten soll diese Art des sozialen Networkings auch einen elegant verpackten Unterhaltungswert mit günstigen Werbelösungen für kleine Unternehmen und Freiberufler verbinden.

FangAnDu Jörg Kibbat Roßstr. 93 47798 Krefeld info@fangandu.com 021519753980 http://www.FangA nDu.com

Jörg Kibbat
FangAnDu
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2. Dezember 2011  von   PRGateway
#319493
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Politik

Anwalt Frankfurt und Anwalt Eschborn - Arbeitsrecht - Kanzlei Sachse

Der Fronleichnam schiebt die Rechtsmittelfrist nicht auf

Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort an dem das Rechtsmittel einzulegen ist auch gesetzlicher Feiertag ist.

Die beiden Parteien streiten um einen Schadensersatz. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers blieb vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos; zudem ließ das Gericht die Revision gegen sein Urteil nicht zu.

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts wurde dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 23.05.2011 zugestellt. Dieser legt hiergegen Beschwerde ein, das entsprechende Fax kam beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt/Thüringen allerdings erst am 24. Juni an.

Das BAG hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Sie ist wegen der nicht eingehaltenen Einlegungsfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils unzulässig (§ 72a Abs. 2 Satz 1 in Verb. mit Abs. 5 Satz 3 ArbGG).

Die Beschwerde hätte binnen der Notfrist von einem Monat, also bis zum 23.06.2011 eingelegt werden müssen, nachdem das Berufungsurteil am 23.05.2011 zugestellt worden war. Die Beschwerde ist jedoch erst mit Fax am 24.06.2011 beim BAG eingelegt worden, somit einen Tag zu spät.

Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass der 23.06.2011 in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlicher Feiertag - Fronleichnam - war (§ 222 ZPO in Verb. mit § 193 BGB). Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, an dem das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist. Der Fronleichnamstag ist im Freistaat Thüringen jedoch kein gesetzlicher Feiertag (§ 2 Abs. 1 ThürFtG).

Nach § 2 Abs. 2 ThürFtG bestimmt das für Feiertagsrecht zuständige Ministerium des Landes Thüringen durch Rechtsverordnung die Gemeinden, in denen der Fronleichnamstag gesetzlicher Feiertag ist. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das Thüringer Innenministerium - als für das Feiertagsrecht zuständige Ministerium - bislang keinen Gebrauch gemacht.

Nach § 10 Abs. 1 ThürFtG gilt der Fronleichnamstag in denjenigen Teilen Thüringens als gesetzlicher Feiertag fort, in denen er im Jahre 1994 als solcher begangen wurde. Hierzu gehört jedoch nicht die Landeshauptstadt Erfurt. Am Gerichtsort Erfurt ist daher der Fronleichnamstag kein gesetzlicher Feiertag.

Weitere interessante Informationen rund um die Themen Arbeitsrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ar beitsrecht-frankfurt-eschborn-oberursel.html), Arbeitsrecht Oberursel, Arbeitsrecht Bad Homburg (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ar beitsrecht-frankfurt-eschborn-oberursel.html) und Arbeitsrecht Eschborn (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ar beitsrecht-frankfurt-eschborn-oberursel.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de der Anwaltskanzlei Sachse - Anwalt Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de) und Anwalt Eschborn (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/an walt-frankfurt-anwalt-oberursel-eschborn-anwaelte.html) .
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