Politik

Pressekonferenz des pakistanischen Ministerpräsidenten Mian Shahbaz Sharif auf der Internationalen Grünen Woche

Das Journalistenzentrum Deutschland unterstützt als Organisationspartner bilaterale Beziehungen zwischen BRD und Pakistan

Berlin 13.01.2012

Der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten pakistanischen Bundeslandes Punjab, Mian Shahbaz Sharif, wird im Rahmen seines ersten Besuchs auf der weltweit größten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, der Internationalen Grünen Woche in Berlin am 20.01.2012 eine Pressekonferenz halten. Der Ministerpräsident lädt zusammen mit dem Journalistenzentrum Deutschland und der pakistanischen Botschaft um 14.00 Uhr im Salon Koch des Internationalen Congress Centrum Berlin Vertreter aller Medien zu einem Dialog ein. Anlass seines Besuchs auf der Messe ist, dass dieses Jahr 31 Aussteller aus Pakistan vertreten sein werden. Ministerpräsident Sharif wird persönlich den pakistanischen Pavillon öffnen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, den immer wieder mit Terror in Verbindung gebrachten Ruf seines Landes zu verbessern.

Mian Shabaz Sharif, geboren 1951, wurde im Februar 1997 erstmals Chief Minister des Punjab und ist Mitglied der Pakistani Muslim League-Nawaz. Nachdem sein Bruder, Mian Muhammad Nawaz Sharif im Oktober 1999 als Premierminister in einem Militärputsch gestürzt wurde, verbrachten beide einige Jahre im Exil. Nach seiner Rückkehr 2007 gelang Mian Shabaz Sharif bei der Wahl im Juni 2008 zusammen mit der Pakistanischen Volkspartei PPP eine Koalitionsregierung und er wurde erneut Chief Minister in Punjab.

Das Journalistenzentrum Deutschland, welches bereits mehrere Pressereisen für international berichtende Journalisten nach Pakistan organisiert hat, fungiert bei dieser Pressekonferenz als offizieller Organisationspartner. Mit diesem Engagement unterstützt das Journalistenzentrum Deutschland weiterhin den Informationsfluss über Pakistan und stärkt damit die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der islamischen Republik in Südostasien.

Pressekonferenz: 20.01.2012 um 14.00 Uhr
Salon Koch / Internationales Congress Centrum Berlin
Messedamm 22
14055 Berlin

Exklusive Interviews können nach vorheriger Akkreditierung per Email vereinbart werden.


Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten.

Originaltext:
Journalistenzentrum Deutschland (für die Trägerverbände DPV und bdfj)

Pressekontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Kerstin Nyst (Pressesprecherin)
Stresemannstraße 375
D-22761 Hamburg
Telefon: 040 / 870 6000 (nur für Presseanfragen)
Email: k.nyst@journalistenverbaende.de
Internet: www.journalistenverbaende.de

Kerstin Nyst
Journalistenzentrum Deutschland e.V.
k.nyst@journalistenverbaende.de
Journalistenzentrum Deutschland
13. Januar 2012, 16:00:01  von   Journalistenverbaende
#326622
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Pressekonferenz des pakistanischen Ministerpräsidenten Main Shahbaz Sharif auf der Internationalen Grünen Woche

Das Journalistenzentrum Deutschland unterstützt als Organisationspartner bilaterale Beziehungen zwischen BRD und Pakistan

Berlin 13.01.2012

Der Ministerpräsident des bevölkerungsreichsten pakistanischen Bundeslandes Punjab, Mian Shahbaz Sharif, wird im Rahmen seines ersten Besuchs auf der weltweit größten Messe für Ernährung, Landwirtschaft und Gartenbau, der Internationalen Grünen Woche in Berlin am 20.01.2012 eine Pressekonferenz halten. Der Ministerpräsident lädt zusammen mit dem Journalistenzentrum Deutschland und der pakistanischen Botschaft um 14.00 Uhr im Salon Koch des Internationalen Congress Centrum Berlin Vertreter aller Medien zu einem Dialog ein. Anlass seines Besuchs auf der Messe ist, dass dieses Jahr 31 Aussteller aus Pakistan vertreten sein werden. Ministerpräsident Sharif wird persönlich den pakistanischen Pavillon öffnen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, den immer wieder mit Terror in Verbindung gebrachten Ruf seines Landes zu verbessern.

Mian Shabaz Sharif, geboren 1951, wurde im Februar 1997 erstmals Chief Minister des Punjab und ist Mitglied der Pakistani Muslim League-Nawaz. Nachdem sein Bruder, Mian Muhammad Nawaz Sharif im Oktober 1999 als Premierminister in einem Militärputsch gestürzt wurde, verbrachten beide einige Jahre im Exil. Nach seiner Rückkehr 2007 gelang Mian Shabaz Sharif bei der Wahl im Juni 2008 zusammen mit der Pakistanischen Volkspartei PPP eine Koalitionsregierung und er wurde erneut Chief Minister in Punjab.

Das Journalistenzentrum Deutschland, welches bereits mehrere Pressereisen für international berichtende Journalisten nach Pakistan organisiert hat, fungiert bei dieser Pressekonferenz als offizieller Organisationspartner. Mit diesem Engagement unterstützt das Journalistenzentrum Deutschland weiterhin den Informationsfluss über Pakistan und stärkt damit die bilateralen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der islamischen Republik in Südostasien.

Pressekonferenz: 20.01.2012 um 14.00 Uhr
Salon Koch / Internationales Congress Centrum Berlin
Messedamm 22
14055 Berlin

Exklusive Interviews können nach vorheriger Akkreditierung per Email vereinbart werden.


Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die Vertretung der zweitberuflich tätigen Journalisten.

Originaltext:
Journalistenzentrum Deutschland (für die Trägerverbände DPV und bdfj)

Pressekontakt:
Journalistenzentrum Deutschland
Kerstin Nyst (Pressesprecherin)
Stresemannstraße 375
D-22761 Hamburg
Telefon: 040 / 870 6000 (nur für Presseanfragen)
Email: k.nyst@journalistenverbaende.de
Internet: www.journalistenverbaende.de

Kerstin Nyst
Journalistenzentrum Deutschland e.V.
k.nyst@journalistenverbaende.de
Journalistenverbände
13. Januar 2012, 15:04:02  von   Journalistenverbaende
#326621
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Politik

Anwalt Frankfurt - Anwalt Eschborn _ Verkehrsrecht - Kanzlei Sachse

Das Absehen vom Regelfahrverbot als Ausnahme

Wenn durch die Bußgeldkatalog-Verordnung die Anordnung eines Fahrverbots aufgrund der Gefährlichkeit des begangenen Verkehrsverstoßes angezeigt ist, kommt ein Absehen vom vorgenannten Regeltatbestand nur dann in Betracht, wenn ganz außergewöhnkiche Härten vorliegen oder sonstige, das äußere oder innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände ein Absehen von dieser Sanktion rechtfertigen.

Im Laufe der Jahre haben sich in der Rechtsprechung viele Fallgruppen herausgebildet, in denen nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots - mit oder auch ohne Kompensation durch eine Erhöhung der Geldbuße - abgesehen werden kann. Die Fülle der teilweise auch divergierenden Rechtsprechung lässt eine erschöpfende Erläuterung der Ausnahmegestaltungen in diesem Rahmen nicht zu. Die hauptsächlichen Fallgruppen sind

- das sog. Augenblicksversagen;
- die Existenzgefährdung bei Selbständigen;
- der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei abhängig Beschäftigen;
- extrem langer Zeitablauf zwischen Vorfall und Urteil;
- besondere persönliche Umstände
- besondere Umstände des Einzelfalls bei der Tatbegehung.

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ve rkehrsrecht-frankfurt-verkehrsrecht-oberursel.html), Verkehrsrecht Kelsterbach, Verkehrsrecht Eschborn (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ve rkehrsrecht-frankfurt-verkehrsrecht-oberursel.html) und Verkehrsrecht Bad Homburg (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ve rkehrsrecht-frankfurt-verkehrsrecht-oberursel.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Anwalt Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de) und Anwalt Eschborn (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/an walt-frankfurt-anwalt-bad-homburg-eschborn-anwaelte.htm l).
Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am "Streitwert" ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Anwaltskanzlei Sachse Fabian Sachse August-Bebel-Str. 29 63225 Langen info@kanzlei-sachse.de 06103/2707599 http://www. anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de

Fabian Sachse
Anwaltskanzlei Sachse
info@kanzlei-sachse.de
Anwaltskanzlei Sachse
9. Dezember 2011, 15:03:03  von   PRGateway
#320699
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Politik

Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?

Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an.

Unter anderem wird der Immobilienmarkt hierdurch beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: "Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa." In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:

1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
Heute: 2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?

2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?

Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück.

Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere eben Gebäude und Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Konkret ausgedrückt gehört das Haus, die Brücke, eine Tiefgarage, Einfriedungsmauern, Zäune, Gasometer etc. zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Erzeugnisse sind natürliche Bodenprodukte, wie Getreide, Obst und etwa das Holz auf dem Stamm. Das Zubehör stellt ein Teil des Grundstücks dar, wenn es dem Zweck der Hauptsache dient, wie etwa Orgel und Glocke einer Kirche, Kohlevorrat einer Ziegelei oder der Heizölvorrat eines Wohnhauses.

Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

6.10.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40

Alles zum Mietrecht und zur kompletten Artikelserie: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:

-Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
-Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
-Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
-Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
-Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
-Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
-Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
-Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
-Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
-Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
-Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
-Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
-Kautionsrückforderung
-Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
-Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
-Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:

-Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
-Berliner Räumung
-Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
-Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
-Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
-Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
-Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
-Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
-Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
-Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
-Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
-Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
-Mietrechtli

Alexander Bredereck
Bredereck & Willkomm
anwalt-marketing@web.de
Bredereck & Willkomm
9. Dezember 2011, 14:23:35  von   PRGateway
#320689
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Politik

Rechtswanwalt Frankfurt - Rechtsanwalt Bad Homburg - Mietrecht - Kanzlei Sachse

Falsche Betriebskostenvorauszahlungen

Ein häufiges Problem im Mietrecht ist die Frage, welche Ansprüche der Mieter im Falle zu geringer Vorauszahlungsvereinbarungen hat. So ist es in den vergangenen Jahren immer wieder vorgekommen, dass Vermieter gerade bei Erstvermietungen die Vorauszahlungsbeträge auf die Betriebskosten zu gering ermittelt hatten und sich nach der ersten Abrechnungsperiode Nachforderungen von mehreren Tausend EURO ergaben und die Vorauszahlungen für die Folgejahre wesentlich erhöht werden mussten.

Viele Mieter fühlten sich durch die anfänglichen zu geringen Vorauszahlungsbeträge vom Vermieter getäuscht und verweigerten die Nachzahlung. Einzelne Amtsgerichte gaben den Mietern in dieser Ansicht recht. Der Bundesgerichtshof hatte in diesem Jahr zu der Frage zu entscheiden und festgestellt, dass den Vermieter auch für den Fall von wesentlich zu geringen Vorauszahlungen kein Verschulden trifft. Der Mieter ist also auch im Falle erheblicher Nachforderungen verpflichtet, diese zu zahlen und zukünftig höhere Vorauszahlungsbeträge zu leisten. Begründet hat der Bundesgerichtshof dies damit, dass es eben keine gesetzliche Regelung zur Höhe der Vorauszahlungen gibt und es damit Vermieter und Mieter frei steht, in welcher Höhe er die Vorauszahlungen festlegen will.

Weitere Informationen zum Thema Mietrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/mi etrecht-frankfurt-oberursel-eschborn.html), Arbeitsrecht Frankfurt, Strafrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/st rafrecht-frankfurt-kelsterbach-eschborn.html) und Verwaltungsrecht Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/ve rwaltungsrecht-frankfurt-eschborn-bad-vilbel.html) erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de - Rechtsanwalt Frankfurt (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/re chtsanwalt-frankfurt-rechtsanwalt-oberursel-bad-homburg -ueber-uns.html) und Rechtsanwalt Bad Homburg (http://anwalt-frankfurt-kanzlei-sachse.de/index.php/re chtsanwalt-frankfurt-rechtsanwalt-oberursel-bad-homburg -ueber-uns.html).
Als in Langen (Hessen), Frankfurt und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

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