Mi. Apr 24th, 2024

Zügig eröffnete das Amtsgericht Hamburg am 22. Dezember 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die MS Hammonia Pescara Schiffahrts GmbH & Co. KG (Az.: 67g IN 480/16). Anlegern drohen hohe Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 6. Dezember hatte die Schiffsgesellschaft Insolvenzantrag gestellt. Nur gute zwei Wochen später hat das Amtsgericht Hamburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger des Schiffsfonds bedeutet dies, dass sie sich auf hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage einstellen müssen.

Der Schiffsfonds wurde im Jahr 2008 vom Emissionshaus Atlantic aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen, der das Geld in die baugleichen Containerschiffe der Panamax-Klasse MS Hammonia Pescara (ehemals MS Benjamin Schulte) und MS Benedict Schulte investierte. Über beide Schiffsgesellschaften ist inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Beteiligung an dem Schiffsfonds erwies sich für die Anleger als Fehlschlag. Nachdem die Festcharterverträge ausgelaufen waren, machten sich die Folgen der Finanzkrise 2008 bemerkbar. Aufgrund von Überkapazitäten und gesunkener Nachfrage konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden. Etliche Schiffsfonds gerieten deshalb in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz und mit hohen Verlusten für die Anleger endeten.

Allerdings haben die Anleger in vielen Fällen die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Eine fehlerhafte Anlageberatung kann die Schadensersatzansprüche ausgelöst haben. Denn in den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Allerdings hätten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds ausführlich erläutert werden müssen. Dazu zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Anleger über diese Risiken häufig im Unklaren gelassen. Ebenso wurden hohe Vermittlungsprovisionen oftmals nicht offengelegt. In diesen Fällen können Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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