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Unternehmen

Nachhaltigkeit bei den Ringhotels:

Investitionen in den Umweltschutz durch erneuerbare Energien und Konzentration auf die Region - Bilanz zum Halbjahr im Aufwärtstrend

(ddp direct) Sozial, ökonomisch und ökologisch: Nachhaltigkeit erfährt bei den Ringhotels einen hohen Stellenwert. Und dabei folgen die Häuser der Kooperation keinem neuen Trend, denn die Ringhotels, oft seit Generationen in Familienbesitz, haben schon immer großen Wert auf Verbundenheit mit der Region gelegt sowie unternehmerische Verantwortung für Mitarbeiter, Partner und Umwelt übernommen. Aktuelle Investitionen in erneuerbare Energien sowie Renovierungsmaßnahmen zeigen deutlich, wie wichtig die Senkung der Mehrwertsteuer für die Hotelbranche ist. Denn Investitionen kosten Geld, das zunächst erwirtschaftet werden muss. Erfreulich ist auch das Ergebnis der Halbjahresbilanz 2010: Die Zahlen konnten im Vergleich zum ersten Halbjahr 2009 leicht gesteigert werden. Bei den Ringhotels haben Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung Tradition, so Susanne Weiss, Geschäftsführender Vorstand Ringhotels e.V. Doch Investitionen in erneuerbare Energien kosten Geld. Somit hat die Senkung der Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe in Deutschland unseren Ringhotels in vielerlei Hinsicht verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln erleichtert. Und das gilt nicht nur für Investitionen! Entlassungen im Zuge der Wirtschaftskrise, deren Folgen vor allem das Hotelgewerbe zu spüren bekommen hat, konnten vermieden und sogar neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Lieferanten und Handwerker profitieren durch neue Aufträge. All das kommt unseren Gästen zu Gute, die sich weiterhin über ein attraktives Hotelprodukt mit einem motivierten und geschulten Personal freuen können. Solarenergie: Viele Ringhotels nutzen diese moderne und schonende Energieform und haben in den letzten Monaten große Investitionen in Photovoltaik Anlagen getätigt. So ging im Ringhotel Celler Tor, Celle, im Juni 2010 die neue Solaranlage in Betrieb. Darüber hinaus investierte das traditionsreiche Vier-Sterne-Superior-Hotel in die Renovierung verschiedener Gästezimmer darunter neuerdings drei Allergiker-Zimmer - und des Restaurants Ratsherrenstuben. Das Investitionsvolumen in Celle betrug allein im Juli und August 2010 210.000 Euro. Das Ringhotel Das Lamm in Heidelberg hat 2008 an der Qualifizierung Nachhaltiges Wirtschaften des Landes Baden Württemberg teilgenommen. Nach einer erfolgreichen Qualifizierung ist eine Photovoltaikanlage installiert worden. Diese ermöglicht es, fast die gesamte Grundlast aus eigener Produktion zu decken. Auch das Ringhotel Teutoburger Wald in Tecklenburg-Brochterbeck hat in eine Photovoltaik-Anlage investiert und im Ringhotel Strandblick in Kühlungsborn an der Ostsee ist eine großflächige Anlage in Planung. Bereits seit 2008 ist eine Solaranlage auf der kompletten Dachfläche des Ringhotel Winzerhof in Rauenberg in Betrieb. Biogas: St. Michaelisdonn ist eine von bundesweit 25 Bioenergie-Regionen, die in den nächsten 30 Jahren die komplette Energie-, Wärme- und Kraftstoffversorgung auf regenative Energien umstellen wollen. Das Ringhotel Gardels vor Ort unterstützt dieses Vorhaben tatkräftig und hat bereits in fünf Miniblock-Heizkraftwerke investiert. Eine Umstellung auf Biogas soll umgehend erfolgen, sobald dies möglich sein wird. Dadurch lässt sich ein Viertel des Energiebedarfs sparen und die Umwelt schonen. Nachhaltigkeit durch regenerative Energiegewinnung: Viele Ringhotels arbeiten mit Energieoptimierungsanlagen zur Wärmerückgewinnung und haben ihre Energie- und Heizsysteme systematisch auf den neuesten Stand gebracht. Beispiele sind: Ringhotel Die Gams, Beilngries; Ringhotel Landhaus Gardels, Brunsbüttel; Ringhotel Wasserleben, Flensburg; Ringhotel Heilbronn, Heilbronn; Ringhotel Das Lamm, Heidelberg; Ringhotel Niedersachsen, Höxter; Ringhotel Birke, Kiel; Ringhotel Strandblick, Kühlungsborn, Ringhotel Wittelsbacher Höh, Würzburg. Halbjahresbilanz 2010: Das Ergebnis erfreut, denn sowohl der Zimmerpreis als auch der Revpar konnten im Vergleich zum ersten Halbjahr 2009 leicht gesteigert werden. Der durchschnittliche Zimmerpreis der Ringhotels stieg um neun Prozent auf 71,10 Euro (Netto, exklusive Frühstück), was auf die Mehrwertsteueranpassung sowie eine allgemeine verbesserte Nachfrage im Inlandstourismus zurück zu führen ist. Der Revpar (Umsatz pro verfügbarem Zimmer) erhöhte sich um drei Prozent von 33 auf 34 Euro. Gestiegen ist auch der Anteil an Buchungen im Bereich Leisure: Die Buchungen von Urlaubern/Einzelreisenden konnte ebenso wie der Anteil der Buchungen, die über das Reisebüro vermittelt werden, gesteigert werden. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/l907ha Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-mittelstand/nachhaltigkeit-bei-den-ringhotels-26822
=== Ringhotels === Die Hotelkooperation der Ringhotels, 1973 gegründet, vereinigt heute mehr als 130 Ringhotels im vier und gehobenen drei Sterne Bereich in Deutschland sowie zwei in Österreich. Zur Riege der "Ein Gast im Schloss-Ringhotels" zählen zehn außergewöhnliche Herrenhäuser. Dabei finden sich in beiden Hotellinien professionelle Tagungshotels ebenso wie familienfreundliche Ferienhotels, moderne Wellness-Oasen und Cityhotels für vielfältige Städtereisen. Private, sehr persönliche Führung, lokaltypisches Ambiente sowie eine hervorragende Küche zeichnen die Häuser aus. Die Ringhotels sind Mitglied bei den "PHE - Pleasant Hotels Europe", einem Partnerverbund von privat geführten und mittelständischen Hotels in fünf europäischen Ländern.
Ringhotels Servicebüro
Maren Tamoschat
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81541
München
maren.tamoschat@ringhotels.de
08945870318
www.ringhotels.de

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7. September 2010  von   PRGateway
#137673
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Unternehmen

CRIO ice informiert: Zwei Volltreffer für ICEFROCKS und SAHARA für die InterCool

+ ARAL ist ICEFROCKS-Partner - Truhen werden bundesweit aufgestellt
+ Lekkerland bietet ICEFROCKS Eiswürfel & Crushed-Eis über Ordersatz an
+ Vorstellung von SAHARA ICE auf der Fachmesse InterCool

Berlin, den 07.09.2010 - CRIO ice, der Spezialist für Convenience-Eis aus dem Schwarzwald, setzt derzeit für seine Premium-Marke ICEFROCKS zwei weitreichende Kooperationen mit renommierten Partnern um. Das Unternehmen präsentiert sich und seine Leistungen auf der Fachmesse InterCool, die vom 12. bis zum 15. September in Düsseldorf stattfindet.

Exklusiv-Partner von ARAL
Im Kerngeschäftsfeld Verkauf von Convenience-Eis über Tankshops hat CRIO ice Ende letzten Jahres Deutschlands größte Tankstellenkette ARAL gewonnen. Die Marke ICEFROCKS ist der exklusive Partner für Eiswürfel & Crushed-Eis von ARAL. Zunächst wurde das Angebot in den Tiefkühlvitrinen der ARAL-Shops auf die gefragte Eismarke mit dem blauen Frosch umgestellt. Anfang Juni ging es dann mit der Auslieferung der ICEFROCKS-Tiefkühltruhen an die ARAL-Stationen los. Diese werden in der Regel gut sichtbar neben dem Shop-Eingang aufgestellt. Im ersten Roll Out wurden bisher rund 250 Tankstellen mit den markanten Eistruhen ausgestattet.

Lekkerland setzt auf ICEFROCKS
CRIO ice ist bereits seit 2007 als Streckenlieferant für den Convenience-Großhändler Lekkerland tätig. Diese langjährige Partnerschaft wird nun weiter ausgebaut. Ab dem 13. September 2010 wird die Premium-Marke ICEFROCKS Eiswürfel & Crushed-Eis zusätzlich in den Ordersatz von Lekkerland aufgenommen. Damit können Lekkerland-Kunden die Eisprodukte aus dem Schwarzwald direkt in dem für sie zuständigen Logistikzentrum bestellen.

SAHARA auf der Messe InterCool
Wem es auf der Fachmesse für Tiefkühlkost in Düsseldorf zu heiß wird, für den ist SAHARA genau das richtige. CRIO ice präsentiert auf der InterCool ab dem
12. September erstmals die Produktlinie SAHARA ICE mit den Sorten Ice Cubes und Crushed Ice. Diese in Kartonagen und als Palettenware verfügbaren Eisprodukte eignen sich besonders für Großabnehmer und den Großhandel.

CRIO ice auf der InterCool:
http://www.intercool.de/CRIOice
Kurzinfo CRIO ice / ICEFROCKS:
ICEFROCKS ist die Kernmarke der CRIO ice GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Birkenfeld / Schwarzwald. Das Unternehmen wurde im Sommer 2003 gegründet und verfügt heute über fünf Standorte in Deutschland sowie eine Tochtergesellschaft in Österreich. ICEFROCKS zählt zu den führenden Markenprodukten im Geschäftsfeld Produktion, Vertrieb und Handel von Convenience-Eis (u.a. Eiswürfel, Crushed-Eis, Scherbeneis). ICEFROCKS ist Marktführer im deutschsprachigen Europa für den Verkauf von Convenience-Eis über Tankshops. Die Marke hat über 6.000 Partner im Bereich Tankstellen, Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Gastronomie, Event und Catering. Außerdem beliefert CRIO ice internationale Großabnehmer aus den Bereichen Gastronomie und Events. CRIO ice gewährleistet hygienisch einwandfreies Eis mit Schwarzwaldwasser für alle lebensmittelechten Anwendungen und ist auf der höchsten Stufe nach dem International Food Standard (IFS) zertifiziert.
CRIO ice / ICEFROCKS
Carsten Schweitzer
Heimigstr. 1
75217 Birkenfeld
0049 (0)7231 280810

www.icefrocks.com

Pressekontakt: tth medienservice
Matthias Trenkle
Czeminskistr. 5
10829
Berlin
trenkle@tth-media.de
0049 (0)30 25933654
http://www.tth-media.de

Matthias Trenkle
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trenkle@tth-media.de
CRIO ice / ICEFROCKS
7. September 2010  von   PRGateway
#137672
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IT und Computer

Mio: Erste GPS-Fahrzeughalterung für iPhone 4

Neues Car Kit ist kompatibel mit iPhone 3G, 3GS, 4 und iPod touch

(ddp direct) Berlin, 07. September 2010 Mio, der weltweit drittgrößte Anbieter von Navigationsgeräten, stellt auf der IFA (Halle 9, Stand 109) eine iPhone und iPod touch-Halterung für das Auto vor. Die Dockingstation ist mit den meisten Navigations-Apps kompatibel und der integrierte, leistungsstarke GPS-Empfänger sorgt für genaue Richtungsangaben. Der iPod touch besitzt selbst keinen GPS-Empfänger, kann aber durch den der Mio GPS-Fahrzeughalterung mit entsprechender Software in ein vollwertiges Navigationsgerät verwandelt werden. Beim iPhone verbessert die Mio Dockingstation den GPS-Empfang. Die Mio GPS-Fahrzeughalterung ist mit dem iPod touch der 2. Generation, dem iPhone 3G, 3GS und 4 kompatibel. iPhone und iPod touch lassen sich ganz einfach und sicher an die Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett sowohl im Hoch- als auch im Querformat montieren. Eventuelle Schutzhüllen oder Skins müssen für das Einsetzen in die Halterung nicht entfernt werden. Der leistungsstarke Lautsprecher mit Rauschunterdrückung ermöglicht eine klare Sprachführung und dient zugleich als Bluetooth®-Freisprecheinrichtung. Über einen Adapter für den Zigarettenanzünder schaltet sich die Dockingstation automatisch ein und wird aufgeladen, so dass der Akku nie leer wird. Zudem verfügt die Halterung über einen Audio-Ausgang für die Musikwiedergabe über das Autoradio. Im Lieferumfang ist neben der GPS-Fahrzeughalterung eine Montagevorrichtung für die Windschutzscheibe, eine selbstklebende Scheibe sowie ein Auto-Ladegerät enthalten. Preise und Verfügbarkeit Die Mio GPS-Fahrzeughalterung ist ab sofort zu einem empfohlenen Verkaufspreis von 99 Euro in Deutschland und Österreich, sowie für CHF 159 in der Schweiz im Handel und über www.mio.com verfügbar. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/lgbqwx Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/elektronik-hardware/mio-erste-gps-fahrzeughalterung-fuer-iphone-4-43861 === Mio: Erste GPS-Fahrzeughalterung für iPhone 4 (Teaserbild) === iPhone und iPod touch lassen sich ganz einfach und sicher an die Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett sowohl im Hoch- als auch im Querformat montieren. Shortlink: http://shortpr.com/7o8zb8 Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/erste-gps-fahrzeughalterung-fuer-iphone-4
=== Mio Technology === Mio die GPS-Navigationsmarke von Mitac International Corporation entwickelt und vermarktet Produkte, die den Verbraucher befähigen, größtmöglichen Nutzen aus den neuesten Entwicklungen im Bereich Mobile Services zu ziehen. Das Unternehmen wurde im Mai 2002 gegründet und verfügt derzeit über Niederlassungen in Taiwan, China, Europa, Nordamerika, Australien, Japan und Südkorea. Mio beschäftigt weltweit mehr als 1.700 Mitarbeiter und vertreibt seine Produkte in über 58 Ländern und Staaten. Mio bietet eine breite Produktpalette an mobilen Navigationsprodukten, darunter Auto-Navigationssysteme, tragbare Navigationsgeräte, GPS-Smartphones und GPS PDAs. Mios Slogan Explore More bezieht sich darauf, wie die Menschen heutzutage die Welt wahrnehmen, und zeigt den Nutzern, wie sie die Welt einfach und uneingeschränkt erkunden können. Mio ist der weltweit drittgrößte Anbieter von mobilen Endgeräten mit integriertem GPS. Weitere Informationen unter www.mio.com
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Marion Modes
Nymphenburger Strasse 168
80624
München
marion.modes@text100.de
+49 89-998370-22
www.text100.de

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7. September 2010  von   PRGateway
#137671
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Politik

Teil II: Die Abmahnung aus Deutschland - Bedeutung und Reaktionsmöglichkeiten

Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher sind österreichische e-Trader jedoch besonderen juristischen Gefahren ausgesetzt - insbesondere die Abmahnung lauert hinter vielen Ecken.

Das Rechtsinstitut der Abmahnung
Die Abmahnung ist das Schreckgespenst im deutschen e-Trade - ursprünglich als zeit- und kostensparende Alternative zum gerichtlichen Streit gedacht, hat sich dieses Rechtsinstitut dank ausgiebigen Gebrauchs (und leider auch Missbrauchs) inzwischen zur "Kriegswaffe" des deutschen Wettbewerbsrechts entwickelt. Leider führt die Abmahnung beim Adressaten immer wieder zu unschönen nervlichen, zeitlichen und finanziellen Belastungen.

Der eigentliche Sinn dieser Abmahnungen ist es, Rechte von Verbrauchern und Konkurrenten ohne langwieriges und teures Gerichtsverfahren durchzusetzen; der Abgemahnte erhält eine Art juristischen "Streifschuss" und die Möglichkeit, sein eigenes Verhalten zu korrigieren. Er beseitigt den illegalen Zustand, verpflichtet sich per strafbewehrter Unterlassungserklärung zu rechtmäßigem Verhalten für die Zukunft und erstattet dem Gegner die entstandenen Kosten. Hält er die Frist zur Abgabe der Erklärung nicht ein, so geht der Abmahner in der Regel gerichtlich gegen den Abgemahnten vor.

Leider öffnet dieses Institut auch "Abmahn-Sportlern" Tür und Tor zum Abkassieren; kaum ein Abgemahnter kann schließlich sagen, ob an dem seitenlangen Schriftsatz voller unbekannter Normen und juristischer Fachausdrücke wirklich etwas dran ist, oder ob er nur Opfer eines Abzockers ist. Dementsprechend kommt es seitens des Abgemahnten oftmals zu folgenschwerem Fehlverhalten nach dem Erhalt der Abmahnung.

Das Grundproblem
Das eigentliche Problem liegt also in der etwas undurchsichtigen deutschen Rechtslage. Wer in Deutschland Handel im Internet betreibt, sieht sich mit zahlreichen juristischen Hürden konfrontiert; besonders das Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrechtrecht bietet eine Fülle an rechtlichen Fallstricken (siehe Teil I).

Dementsprechend ist es im e-Trade mit Deutschland relativ "einfach", Verbraucherrechte - auch aus Versehen und ohne Absicht - zu verletzen. Und die Verbraucherschützer wehren sich dagegen mittlerweile energisch - vor allem auch gegen einzelne Kleinunternehmer, und zwar auch in Österreich. Die Waffe der Wahl ist in diesem Fall praktisch immer die anwaltliche Abmahnung.

So kann es also passieren, dass Online-Händler rechtmäßig abgemahnt werden, ohne sich überhaupt eines Rechtsverstoßes bewusst zu sein. Ebenso kann es sein, dass sie unberechtigt abgemahnt werden, etwa weil Formvorschriften nicht eingehalten worden sind oder derjenige, der abmahnt, dazu gar nicht berechtigt ist. In all diesen Fällen ist jedoch eine gezielte und besonnene Reaktion auf die Abmahnung notwendig. Denn: egal ob berechtigte oder unberechtigte Abmahnung, auch im Umgang mit dem Abmahnschreiben selbst sind zahllose Fehler möglich.

Abmahnung erhalten - wie geht"s weiter?
Es ist eminent wichtig, nach dem Erhalt einer Abmahnung sofort geordnet vorzugehen. So empfiehlt es sich grundsätzlich, die folgenden Parameter sofort zu notieren:

Eingangsdatum;
Art der Zustellung (Fax, Mail, Einschreiben etc.);
gesetzte Frist.
Sodann kann der Inhalt der Abmahnung selbst geprüft werden. Folgende inhaltliche Anforderungen sind dabei an eine rechtswirksame Abmahnung zu stellen:

Sachverhalt: Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, das so tatsächlich stattgefunden hat.
Verantwortlichkeit: Der Abgemahnte sollte überprüfen, ob er für das ihm vorgeworfene rechtswidrige Verhalten - wenigstens mittelbar - auch tatsächlich verantwortlich ist.
Rechtliche Bewertung: Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass dem Abgemahnten klar daraus hervorgehen sollte, was ihm rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften er verstoßen haben soll. Dies gilt unabhängig davon, ob etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
Ernstlichkeit: Die Abmahnung muss ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche - notfalls auch gerichtlich - durchzusetzen. Meistens wird hierzu mit gerichtlichen Schritten gedroht, was (wenn dies glaubhaft geschieht) für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.
Zuletzt ist die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung zu prüfen. Der erste Anhaltspunkt ist hier die Überprüfung des Absenders: Im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht sind jeweils nur bestimmte Personenkreise berechtigt, andere Personen wegen Rechtsverletzungen in Anspruch zu nehmen.

Im Wettbewerbsrecht dürfen nur Mitbewerber und gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine abmahnen - aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen. Verbraucherschutzverbände dürfen nur dann Abmahnungen erteilen, wenn verbraucherschützende Normen verletzt worden sind.
Im Urheberrecht darf nur der Rechtsinhaber (oder ein von ihm beauftragter Anwalt) Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber (oder dessen Anwalt) Ansprüche geltend machen.
Des weiteren muss eine Abmahnung, um selbst rechtmäßig zu sein, auch tatsächlich ein rechtswidriges Verhalten betreffen. Ist das Verhalten, das dem Abgemahnten vorgeworfen wird, tatsächlich jedoch gar nicht rechtswidrig, so erklärt sich von selbst, dass deswegen gar nicht rechtmäßig abgemahnt werden kann.
Sollte der Absender ein Anwalt sein, so ist zu überprüfen, ob er eine gültige Vollmacht mitgeschickt hat, aus der ersichtlich ist, dass er tatsächlich für einen Anspruchsberechtigten handelt. Falls keine gültige Vollmacht vorliegt, kann nach einer verbreiteten juristischen Ansicht - Vorsicht, dies ist rechtlich umstritten! - die Abmahnung wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen werden.


Die richtige Reaktion
Sind diese Schritte erledigt, kann über die sinnvollste Reaktion auf die Abmahnung nachgedacht werden. Die folgende Übersicht soll aber nur kurz und knapp darlegen, wann eine Abmahnung berechtigt ist und wie auf diese reagiert werden kann. Dies kann se

Max-Lion Keller
IT-Recht-Kanzlei
m.keller@it-recht-kanzlei.de
IT-Recht-Kanzlei
7. September 2010  von   PRGateway
#137670
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Natur und Umwelt

Deutsche Umwelthilfe e.V. / Druckchemikalien in Lebensmitteln: ...

Druckchemikalien in Lebensmitteln: Ministerin Aigner hat ein Herz für die
Industrie


Berlin (ots) - Immer noch Lebensmittel in Kartonverpackungen mit
Chemikalien kontaminiert - Recherchen der Deutschen Umwelthilfe
zeigen Überschreitungen so genannter Unbedenklichkeitswerte der
krebserregenden Substanz 4-Methylbenzophenon um das bis zu 83-fache -
DUH fordert gesetzliche Schutzregelung und zeitnahe Information der
Verbraucher - Bundesgeschäfts¬führer Resch:
"Verbraucherschutzministerin Aigner schützt Industrie vor Interessen
der Bürger"

Lebensmittelüberwachungsämter der Länder haben in den vergangenen
Jahren mindestens zwölf unterschiedliche Druckchemikalien in
ver¬pack¬ten Lebensmitteln gefunden. Das ergaben monatelange
Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) und den 16 Verbraucherschutzministerien der Länder.

Dabei hielten es viele Behörden nicht für angebracht, die zum Teil
erschreckenden Kontaminationsbefunde, freiwillig an die Verbraucher
weiterzugeben. Zahlreiche Lebensmittelproben wiesen Rückstände von
zum Teil hochproblematischen Druckchemikalien auf. In mindestens
neunzehn Fällen stellten die Behörden so hohe Konzentrationen der
Drucksubstanzen fest, dass betroffene Lebensmittel zurückgerufen oder
der weitere Verkauf untersagt werden musste.

Eine Bio-Reiswaffel von REWE enthielt nach Behördenangaben einen
Cocktail von insgesamt sechs unterschiedlichen Druckchemikalien. In
Knorr Mexican Tacos wurde ein Spitzenwert von bis zu 50 mg/kg der
Chemikalie 4-Methylbenzophenon gemessen und überstieg damit den so
genannten Unbedenklichkeitswert von 0,6 mg/kg um das 83-fache.
Bereits im Dezember 2009 wies das BMELV in einem Bericht zur
Beantwortung von Anfragen des Bundestagsausschusses für
Verbraucherschutz darauf hin, dass 4-Methylbenzophenon als
krebserregend gilt. "Es ist ein Skandal, dass das
Verbraucherschutzministerium auf die Risiken von Druckchemikalien
hinweist, sich aber außerstande sieht, in angemessener Weise für
Abhilfe zu sorgen. Aufgabe des Hauses Aigner ist es die Verbraucher
wirksam vor Chemikalien zu schützen, die nichts in Lebensmitteln zu
suchen haben", sagt DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der
Vorgang sei umso ärgerlicher als für zehn der zwölf gefundenen
Substanzen nicht einmal eine Risikobewertung vorliege. Resch: "Da
wird nach dem Motto vorgegangen: Im Zweifel für die
Lebensmittelindustrie und gegen die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner setzt konsequent die
industriefreundliche Politik ihres Vorgängers Horst Seehofer fort und
verweigert den Verbrauchern die notwendigen Schutzregelungen".

Nach Informationen der DUH weitet sich das Problem sogar noch aus.
Untersuchungen der Behörden ergaben eine breite Palette von
belasteten Produkten wie beispielsweise Müslis, Haferflocken, Mehl,
Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel oder Reiswaffeln. Derzeit ist
der Einsatz von Druckfarben für Lebensmittelkontaktmaterialien in
Deutschland weder gesetzlich noch durch Empfehlungen des
Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) geregelt. Nach Überzeugung
der DUH dürfen grundsätzlich keine Chemikalien in Kontakt mit
Lebensmitteln geraten, für die es keine Risikobewertung gibt.
Führende Verpackungshersteller wie die Getränkekartonproduzenten
Tetra Pak oder Elopak verweigern jedoch bis heute jede Auskunft zu
Produktionsverfahren und den eingesetzten Druckchemikalien. Die
Behörden beschränken ihr Handeln im Wesentlichen auf
stichprobenartige Kontrollen. Diese Vorgehensweise greift jedoch zu
kurz, weil immer erst gehandelt wird, wenn belastete Produkte bereits
im Handel sind. In aller Regel werden die gefundenen Belastungen
nicht veröffentlicht.

Die DUH fordert deshalb ein sofortiges Verbot der Anwendung von
Druckchemikalien, für die keine Risikobewertung vorliegt. Zudem sind
so genannte Positivlisten mit zugelassenen Drucksubstanzen und die
verbindliche Festlegung von Höchstkonzentrationen für den Übergang
auf Lebensmittel festzulegen. Darüber hinaus müssen Druckverfahren
eingesetzt werden, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen der Außen-
und Innenseite der Verpackung kommt. Angesichts der gefundenen hohen
Belastungen müssen die Kontrollen verschärft und der Verkauf
belasteter Lebensmittel gestoppt werden.

Resch fordert weiter, dass die Behörden verpflichtet werden, von
sich aus, unmittelbar nach Vorliegen der Belastungswerte und nicht
erst auf Nachfrage die Untersuchungsergebnisse zu veröffentlichen.
Verbraucherschutz bedeute Transparenz. In deutschen Amtsstuben werde
aber vielfach noch immer das Amtsgeheimnis hochgehalten. So
verweigert die sächsische Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits-
und Veterinärwesen der DUH die Mitteilung von
Untersuchungsergebnissen aus der staatlichen Überwachung mit der
Begründung, es handele sich um Betriebsgeheimnisse der Industrie.
Gegen diese Verweigerungshaltung hat die DUH nunmehr rechtliche
Schritte eingeleitet.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel: 0171 3649170,
Fax: 030 2400867-19, resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, 0171 5660577,
rosenkranz@duh.de

Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
0160 5337376, elander@duh.de



7. September 2010
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