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Politik

Westdeutsche Zeitung / Westdeutsche Zeitung: Angemessene Strafen für den ...

Westdeutsche Zeitung: Angemessene Strafen für den Tod von Dominik Brunner = Von
Horst Kuhnes


Düsseldorf (ots) - Das Landgericht München I hat entschieden - und
ein Urteil mit Symbolcharakter gesprochen: Dominik Brunner, der
Schüler vor zwei jugendlichen Schlägern beschützen wollte, wurde
ermordet. Die Tat sei aus Rache geschehen, Brunner Opfer zügelloser
Gewalt geworden, befanden die Richter. Daher verhängten sie für den
Hauptangeklagten eine Haftstrafe, die nur zwei Monate unter der nach
dem Jugendstrafrecht höchstmöglichen Höchsstrafe von zehn Jahren
Freiheitsentzug liegt. Dass der Mittäter nicht auch wegen Mordes
verurteilt wurde, sondern wegen des nicht ganz so schwerwiegenden
Vorwurfs einer Körperverletzung mit Todesfolge, begründete das
Gericht damit, dass er weniger getreten habe als der Haupttäter. Die
Strafe dafür: sieben Jahre Freiheitsentzug. Man könnte es dabei
bewenden lassen, das Urteil als "hart, aber gerecht" bezeichnen - und
zur Tagesordnung übergehen. Doch dies würde dem Münchner
Richterspruch nicht gerecht. Denn das Landgericht hat mit dem Urteil
mutmaßlich eine Trendwende in der bisherigen Rechtsprechung bei
Gewalttaten Jugendlicher eingeleitet. Kernpunkt: Tritte gegen Kopf
und Bauch eines am Boden liegenden Opfers beinhalten eine bedingte
Tötungsabsicht. Das bedeutet: Die Täter sind sich im Klaren, dass ihr
Opfer an den Folgen der Tritte sterben könnte. Sie wollen vielleicht
nicht den Tod des Opfers, nehmen ihn aber in Kauf. Bislang war es in
vergleichbaren Strafverfahren häufig so, dass selbst wenn Angreifer
wiederholt gegen den Kopf ihres am Boden liegenden Opfers traten, sie
später im Prozess erfolgreich beteuerten, dass sie den Menschen nicht
töten wollten. Ihre Verteidiger untermauerten das mit der Erklärung,
ihre Mandanten seien sich der Gefährlichkeit der Tritte nicht bewusst
gewesen. Doch dies hat 2009 der Bremer Jurist Daniel Heinke in einer
vielbeachteten Dissertation widerlegt. Bei einer empirischen
Untersuchung stellte er fest: 90 Prozent der Befragten im Alter
zwischen 18 und 23 Jahren schätzten - unabhängig von ihrem
Bildungsgrad - einen Tritt gegen den Kopf als "lebensgefährlich" ein.
Vor diesem Hintergrund ist das Münchener Urteil ein klares Signal,
dass die Justiz konsequent und mit aller gebotenen Härte gegen
jugendliche Gewalttäter vorgeht.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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6. September 2010
#137404
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Vermischtes

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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Diabetiker-Produkte


Bielefeld (ots) - Etikettenschwindel ist ein einträgliches
Geschäft. Wer kauft nicht gern mit der Nahrung auch Gesundheit,
Schönheit und sportliche Fitness ein? Über Risiken und Nebenwirkungen
informiert - niemand. Die hübschen Sprüche sind kaum zu überprüfen.
Umso wichtiger ist, dass die Werbeaussagen wenigstens in den Fällen,
bei denen der Wahrheitsgehalt ermittelt werden kann, keine falschen
Versprechungen enthalten. Genau das ist das Problem bei den
Diabetiker-Produkten. Gesund machten sie die Bilanzen der Hersteller.
Die sechs Millionen deutschen Diabetiker aber tun besser daran, die
Zutatenliste zu studieren statt blind der Regalaufschrift zu
vertrauen. Beispiel: Fructose als Zuckerersatz. Dieser Tausch wird
von der Medizin schon lange als zweifelhaft eingestuft. Je
detaillierter die Angaben zum Inhalt, desto besser für den Kunden:
Laktosefrei. Glutenfrei. Hinweise auf Allergie auslösende Stoffe.
Genaue Kalorienwerte. Prozentuale Anteile von Kohlenhydraten, Eiweiß
und Fett. Damit können Käufer etwas anfangen. Voraussetzung: Ihre
Ärzte müssen noch mehr als bisher auch die Rolle von
Ernährungsberatern übernehmen.

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6. September 2010
#137401
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Politik

Westfalen-Blatt / Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum ...

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Atomkompromiss:


Bielefeld (ots) - Für die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke
spricht die Tatsache, dass die erneuerbaren Energien noch nicht
genügend Strom liefern können. Dennoch hat der Atomkompromiss der
schwarz-gelben Bundesregierung eine Kehrseite. Er beschert
nachfolgenden Generationen buchstäblich eine strahlende Zukunft. 450
Tonnen hochradioaktiven Müll produzieren die deutschen Atomkraftwerke
im Jahr. Nach dem Beschluss vom Sonntag wird die brisante
Kernkraftaltlast weiter wachsen, und das, obwohl das Problem der
Endlagerung immer noch nicht befriedigend gelöst ist. Das Endlager
Asse ist einsturzgefährdet, auch für Gorleben bestehen Zweifel an der
Eignung. Umweltfreundliche Energie ist nur das, was Sonne, Wind und
Wasser liefern. Ob die regenerativen Energien wirksam angeschoben
werden, bleibt fraglich. Die etwa 15 Milliarden Euro, die die
Stromkonzerne in einen Fonds zum Ausbau grüner Energie zahlen sollen,
sind verglichen mit den Profiten bescheiden. Und die zehn Windparks,
gefördert durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, muten wie ein
Feigenblatt an, das den Sieg der Atomlobby verdecken soll.

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6. September 2010
#137402
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Kunst und Kultur

Westfalen-Blatt / Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum ...

Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Urteil im Fall Brunner:


Bielefeld (ots) - Eines steht nach dem Urteilsspruch im
Brunner-Prozess fest: Der Fall kann noch längst nicht zu den Akten
gelegt werden. Die Revision ist bereits angekündigt. Nichts anderes
war zu erwarten, nach diesem harten Richterspruch, der den von der
Staatsanwaltschaft erhobenen Mordvorwurf bestätigte. Moralisch ist
das Urteil durchaus zu verstehen. Wer einen am Boden liegenden
Menschen mit Fußtritten vor allem gegen den Kopf derart malträtiert,
wie es am 12. September 2009 auf dem Münchner S-Bahnhof Solln
geschehen ist, der nimmt billigend den Tod des Opfers in Kauf. Und
genau das hat der heute 19 Jahre junge Haupttäter Markus S. getan.
Dennoch ist es rechtlich nicht unstrittig, hieraus einen Mord
abzuleiten. Vor allem, da Dominik Brunner den ersten Schlag
ausgeteilt hatte. Zum Schutz der Kinder und damit aus Notwehr, so das
Argument der Staatsanwaltschaft, dem sich der Richter nun anschloss.
Dass die Anwälte der nun Verurteilten das anders sehen müssen, liegt
in der Natur der Sache - ist aber gleichwohl nicht wirklich von der
Hand zu weisen. Was wäre passiert, wenn Brunner abgewartet hätte und
nicht in die Offensive gegangen wäre? Eine Antwort darauf lässt sich
heute nicht mehr geben. Klar ist, der 50-jährige Geschäftsmann wollte
eine Gruppe Jugendlicher schützen, die zuvor von den beiden
Hauptangeklagten massiv bedroht worden war. Mit dieser Handlungsweise
löste Brunner nach Ansicht des Gerichts bei den Tätern Rachegelüste
aus. Das eigentliche Motiv für den Angriff auf den 50-Jährigen, der
seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlte. Vor allem aufgrund der
Brutalität, mit der Markus S. auf den am Boden liegenden Brunner
eintrat, ist das Urteil wegen Mordes zu verstehen. Dabei ist absolut
unerheblich, ob der mutige Geschäftsmann einen Herzfehler hatte und
der Tod schließlich aufgrund des Kammerflimmerns eintrat. Ursächlich
waren es die Tritte gegen seinen Körper, die seinem Leben ein Ende
bereiteten. Für Richter Reinhold Baier steht das Verhalten des
19-Jährigen auf »sittlich niedrigster Stufe«. Wäre Markus S. nicht
als Jugendlicher, sondern als Erwachsener verurteilt worden, hätte
das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen, legte
der Richter noch nach. Mit dem Urteil und diesen harten Worten in
seiner Begründung hat Baier deutliche Zeichen gesetzt. Ein Zeichen
gegen Gewalt ebenso wie ein Zeichen für Zivilcourage. Die nämlich ist
unbedingt notwendig, um aggressiven Schlägern Einhalt zu gebieten.
Zur Zivilcourage gehört aber auch eine gehörige Portion Mut. Mut, der
nach dem Tod Brunners vielen vermutlich eher fehlen dürfte. Auch das
harte Urteil gegen die Täter wird kaum dazu beitragen, diesen Mut zu
stärken. Aber - und das ist wichtig - es wird auch nicht mutloser
machen.

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6. September 2010
#137403
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Politik

Rheinische Post / Rheinische Post: Gerechtes Urteil

Rheinische Post: Gerechtes Urteil


Düsseldorf (ots) - Ein Kommentar von Jürgen Stock:

Eine erfreulich klare Sprache hat das Landgericht München in
seinem Urteil gegen die beiden jungen Männer gefunden, die den
Münchener Unternehmer Dominik Brunner zu Tode geprügelt und getreten
hatten. Ja, die Tat war ein Mord und ja, Dominik Brunner hat sich
vorbildlich verhalten, als er sich schützend vor eine Gruppe von vier
jungen Leuten stellte, die von den beiden Angeklagten drangsaliert
wurde. Ins Zwielicht war der Fall Brunner vorübergehend nur deshalb
geraten, weil die Staatsanwaltschaft wichtige Ermittlungsergebnisse
wie etwa die Herzerkrankung Brunners erst während der
Hauptverhandlung preisgab und weil einige Kommentatoren der
Versuchung nicht widerstehen konnten, Brunner wie einen Kinohelden zu
schildern. Das Urteil schickt die Täter nicht nur für lange Zeit in
die Jugendhaft, es lässt dem Opfer Gerechtigkeit widerfahren. Der
Vorsitzende Richter ließ keinen Zweifel daran, dass Brunner
beispielhaft Zivilcourage bewiesen habe, dass sein erster Schlag den
Angreifern gegolten habe - in der Absicht, die Attacke gegen ihn und
die Jugendlichen abzuwehren. Deutschland braucht mehr Menschen wie
Dominik Brunner. Auch das sagt das Münchener Urteil.

Originaltext: Rheinische Post
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6. September 2010
#137400
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